Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes aufgeworfenen Fragen
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In der Landtagssitzung vom 5. September 2017 hat der Landtag den Bericht und Antrag zur Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes in erster Lesung beraten und begrüsst. Dem Eintreten auf die Vorlage wurde mit 22 Stimmen zugestimmt.
Im Rahmen der Eintretensdebatte wurden Fragen bezüglich Programmierungskosten und Personaleinsparungen sowie bezüglich der Regelung für Online-Händler gestellt. Die Regierung geht in der Stellungnahme auf diese Fragen ein.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Steuerverwaltung
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Vaduz, 26. September 2017
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes (BuA Nr. 35/2017) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 5. September 2017 wurde die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes in erster Lesung behandelt und begrüsst; das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Im Rahmen der Eintretensdebatte wurden Fragen gestellt, auf welche die Regierung unter Kapitel "2. Grundsätzliche Fragen" eingehen wird, soweit sie das zuständige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der Behandlung der Vorlage im Landtag beantwortet hat.