Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2017 / 79
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) aufgeworfenen Fragen  
 
4
Mit der Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen werden die Richtlinien 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe, die Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe und die Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen umgesetzt.
In der Sitzung vom 7. September 2017 hat der Landtag die gegenständliche Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) in erster Lesung beraten. Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig Eintreten auf die Gesetzesvorlage beschlossen. In der Eintretensdebatte wurde die Vorlage grundsätzlich begrüsst. Es gab einzelne Fragen zu den Zuschlagskriterien, Fristen, zur Einbeziehung von Bewerbern und Offertstellern und zur Losbildung, sowie zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Die Stellungnahme geht auf diese Fragen ein, soweit sie nicht bereits in der ersten Lesung beantwortet wurden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Alle öffentlichen Auftraggeber
5
Vaduz, 3. Oktober 2017
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen (BuA Nr. 42/2017) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 7. September 2017 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen (Bericht und Antrag Nr. 42/2017) in erster Lesung beraten.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage wurde in der Landtagssitzung einhellig befürwortet, während gleichzeitig einige Fragen und Abänderungsvorschläge hinsichtlich einzelner Bestimmungen vorgebracht wurden. In der gegenständlichen Stellungnahme werden diese Fragen beantwortet, soweit eine Beantwortung derselben nicht bereits im Rahmen der ersten Lesung erfolgt ist.
LR-Systematik
1
17
172
LGBl-Nummern
2017 / 412
Landtagssitzungen
10. November 2017
Stichwörter
Abän­de­rung des Gesetzes über das Öffent­liche Auftragswesen
elek­tro­ni­sche Rech­nungss­tel­lung bei öffent­li­chen Aufträgen
Kon­zes­si­ons­ver­gabe
öffent­liche Auftragsvergabe
Richt­linie 2014/23/EU
Richt­linie 2014/24/EU
Richt­linie 2014/55/EU