Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Mai 1999 über die Rückgabe unrechtmässig verbrachter Kulturgüter (Umsetzung der Richtlinie 2014/60/EU) aufgeworfenen Fragen
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Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Mai 1999 über die Rückgabe unrechtmässig verbrachter Kulturgüter (Umsetzung der Richtlinie 2014/60/EU) aufgeworfenen Fragen, soweit sie von der zuständigen Regierungsvertreterin nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden.
In der Landtagssitzung vom 7. September 2017 hat der Landtag den Bericht und Antrag in erster Lesung beraten und begrüsst. Dem Eintreten auf die Vorlage wurde mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stelle
Amt für Kultur
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Vaduz, 10. Oktober 2017
LNR 2017-1239
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Mai 1999 über die Rückgabe unrechtmässig verbrachter Kulturgüter (Umsetzung der Richtlinie 2014/60/EU) (BuA Nr. 39/2017) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 7. September 2017 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Mai 1999 über die Rückgabe unrechtmässig verbrachter Kulturgüter (Umsetzung der Richtlinie 2014/60/EU), (BuA Nr. 39/2017) in erster Lesung beraten und begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.