Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sind seitens der Landtagsabgeordneten verschiedene Fragen aufgeworfen worden. Diese betrafen alle Schwerpunkte der Vorlage, somit die Einführung einer subsidiären Kompetenz der Regierung bei der Besetzung von OKP-Stellen, die Bindung an die geltende Tarifstruktur für Leistungserbringer im Rahmen der sogenannten erweiterten OKP sowie die Verordnungsermächtigung zur befristeten Tarif- und Preisfestlegung durch die Regierung im Bedarfsfalle. Soweit die Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich dieser Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Weiter geht die Regierung auch auf grundsätzliche Fragen zur Kontrolle der Fort- und Weiterbildung von Ärzten, zum Verfahren bei der Nachbesetzung einer Bedarfsplanungsstelle und zum ambulanten Angebot des Landesspitals ein.
Gegenüber der Vorlage für die erste Lesung wurde im Gesetzestext die Bestimmung zum Inkrafttreten geändert. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen nicht erst am 1. Januar 2018, sondern am Tag nach der Kundmachung wirksam werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Stelle
Amt für Gesundheit
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Vaduz, 10. Oktober 2017
LNR 2017-1187
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (BuA Nr. 55/2017) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 7. September 2017 wurde die Regierungsvorlage zur Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) in erster Lesung beraten. Der Landtag hat mit 23 Stimmen das Eintreten auf die Vorlage beschlossen.
Von Seiten der Landtagsabgeordneten wurden inhaltliche Fragen gestellt, welche - soweit dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist - nachfolgend beantwortet werden.
Der Vollständigkeit halber weist die Regierung darauf hin, dass auf die Fragestellungen zum Abkommen vom 21. August 2017 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die gegenseitige
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Übernahme der Kosten für ambulante Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Nachfolgenden nicht weiter eingegangen wird bzw. diesbezüglich auf den separaten Bericht und Antrag verwiesen wird.