Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Kommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung (Vorratsdatenspeicherung) aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags betreffend die Abänderung des Kommunikationsgesetzes sowie der Strafprozessordnung (Vorratsdatenspeicherung) hat der Landtag die darin enthaltenen Gesetzesvorlagen ausdrücklich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage wurde einhellig beschlossen.
Soweit die aufgeworfenen Fragen nicht oder nicht abschliessend vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend Stellung.
Die Fragen betreffen zum einen Grundsätzliches wie die Erfolgsquote der Vorratsdatenspeicherung und mögliche Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung, die Zuständigkeit der Datenschutzstelle und die damit zusammenhängende Ressourcenfrage, das Verhältnis von § 102a (Verwertung von Vorratsdaten) zu § 103 StPO (Überwachung einer elektronischen Kommunikation) sowie den Vergleich mit anderen europäischen Staaten.
Zum anderen betreffen die Fragen sog. OTT-Dienste, wie beispielsweise WhatsApp, Skype bzw. andere Messanger-Dienste, den Straftatenkatalog in § 102a StPO, die Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten (vgl. Beispielfälle), die Möglichkeit der differenzierten Löschfristen sowie datensicherheitsrelevante Bestimmungen.
Einige der aufgeworfenen Fragen bedürfen lediglich einer Präzisierung, andere Fragen wurden von der Regierung nochmals geprüft und sollen hier erläutert werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Betroffene Stellen
Amt für Kommunikation
Datenschutzstelle
Landespolizei
Staatsanwaltschaft
Fürstliches Landgericht
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Fürstliches Obergericht
Fürstlicher Oberster Gerichtshof
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Vaduz, 10. Oktober 2017
LNR 2017-1157
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Kommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung (Vorratsdatenspeicherung) (BuA Nr. 27/2017) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 9. Juni 2017 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 27/2017 betreffend die Abänderung des Kommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung (Vorratsdatenspeicherung) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Zu einigen Bestimmungen wurden in der Eintretensdebatte und im Rahmen der ersten Lesung Fragen aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern sie nicht schon anlässlich der ersten Lesung seitens des zuständigen Regierungsmitglieds erörtert wurden, im Folgenden beantwortet.