Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten (IV/2017)
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Die vierte Nachtragskredit-Vorlage für das laufende Jahr umfasst einen Nachtragskredit im Umfang von CHF 199'000.
Gemäss Vereinbarung mit der Stiftung für Heilpädagogische Hilfe in Liechtenstein (HPZ) betreffend die Bereiche Werkstätten und Wohnheime richtet sich der Staatsbeitrag im Rahmen des bewilligten Budgets nach den erbrachten Leistungen. Die Entwicklung und Hochschätzung für das laufende Jahr zeigt im Bereich der Werkstätten eine Mengenausweitung, für welche ein Nachtragskredit in Höhe von CHF 199'000 beantragt wird.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (Federführung)
Zuständige Stelle
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 7. November 2017
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Nachtragskrediten (IV/2017) zulasten der Verwaltungsrechnung 2017 zu unterbreiten.
Die folgende Aufstellung zeigt den Gesamtumfang der vom Landtag beschlossenen sowie die mit dieser Vorlage beantragten Nachtragskredite.