Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG), des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG), des Heimatschriftengesetzes (HschG) sowie des Asylgesetzes (AsylG) aufgeworfenen Fragen
4
Im Rahmen der ersten Lesung der Regierungsvorlagen betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG), des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG), des Heimatschriftengesetzes (HSchG) sowie des Asylgesetzes (AsylG) wurden an der Landtagssitzung vom 5. Oktober 2017 eine grundsätzliche Frage zur Ausweisung sowie mehrere spezifische Fragen zu einzelnen Artikeln aufgeworfen. Soweit diese Fragen anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlagen nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Betroffene Stellen
Ausländer- und Passamt
Landgericht
Landesgefängnis
Landespolizei
Staatsanwaltschaft
Stabsstelle EWR
Zivilstandsamt
Amt für Soziale Dienste
5
Vaduz, 7. November 2017
LNR 2017-1330
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG), des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG), des Heimatschriftengesetzes (HSchG) sowie des Asylgesetzes (AsylG) (BuA Nr. 65/2017) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 5. Oktober 2017 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 65/2017 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG), des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG), des Heimatschriftengesetzes (HSchG) sowie des Asylgesetzes (AsylG) beraten. Die Vorlage wurde überwiegend begrüsst. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
In der Eintretensdebatte sowie anlässlich der ersten Lesung wurden seitens der Abgeordneten eine allgemeine Frage sowie spezifische Fragen zu einzelnen Arti-
6
keln im Ausländergesetz und im Personenfreizügigkeitsgesetz aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung erfolgt ist, im Folgenden beantwortet.