Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger (VWEG) sowie die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes aufgeworfenen Fragen
(Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (4. Geldwäscherei-Richtlinie))
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Schaffung eines Gesetzes über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger (VwEG) sowie die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (4. Geldwäscherei-Richtlinie)) wurde die Vorlage ausdrücklich begrüsst und einstimmig Eintreten auf die Vorlage beschlossen.
Gleichzeitig wurden einige Fragen aufgeworfen. Soweit diese von der zuständigen Regierungsvertreterin im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Die Fragen betrafen insbesondere die Prüfungspflichten des Amtes für Justiz, den Zugang auf das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger, den Schutz vor unberechtigten Zugriffen auf das Verzeichnis sowie die im Zusammenhang mit dem Verzeichnis entstehenden Kosten.
Mittels der vorliegenden Stellungnahme werden insbesondere diese Themenbereiche nochmals eingehend dargelegt und die Sach- und Rechtslage ausführlich erläutert.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
Amt für Justiz (AJU)
Amt für Informatik (AI)
Datenschutzstelle (DSS)
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Liechtensteinische Staatsanwaltschaft (STA)
Stabsstelle Financial Intelligence Unit (SFIU)
Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten (VBK)
Verwaltungsgerichtshof (VGH)
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Vaduz, 6. November 2018
LNR 2018-1346
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger (VwEG) sowie die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (4. Geldwäscherei-Richtlinie)); Bericht und Antrag Nr. 70/2018) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 5. Oktober 2018 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 70/2018 betreffend die Schaffung eines Gesetzes über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger (VwEG) sowie die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (4. Geldwäscherei-Richtlinie)) in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten.
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Die gegenständliche Umsetzung der Art. 30 und 31 der 4. Geldwäscherei-Richtlinie ist grundsätzlich auf breite Zustimmung gestossen und wurde durchwegs begrüsst.
Fragen, welche in Bezug auf einzelne Bestimmungen gestellt wurden, werden nachfolgend beantwortet, sofern dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch die zuständige Regierungsvertreterin erfolgt ist.