Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 104
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Einführung eines Bedrohungsmanagements) aufgeworfenen Fragen  
 
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Die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Polizeigesetzes wurde an der Landtagssitzung vom 4. November 2016 in erster Lesung behandelt. Kontrovers diskutiert wurde vor allem die unterschiedliche Begrifflichkeit zum Modell des Kantons Solothurn ("hohe Gewaltbereitschaft" versus "gewaltbereit" in der Regierungsvorlage), die Frage der erforderlichen Personalressourcen zur Umsetzung der Regierungsvorlage sowie die vorgeschlagene Möglichkeit für Ärzte, Psychologen und Psychotherapeuten, Gefährdungsmeldungen an die Landespolizei betreffend Personen zu erstatten, bei denen eine gegen Dritte gerichtete Gewaltbereitschaft anzunehmen ist.
Daneben gab es insbesondere Fragen zur konkreten Datenverarbeitung und zum Datenschutz sowie dienstrechtliche Fragen betreffend die Zuständigkeit in Amtsstellen zur Erstattung einer Gefährdungsmeldung.
Soweit diese Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich dieser Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Betroffene Amtsstellen
Alle Behörden
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Vaduz, 6. November 2018
LNR 2018-1336
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Polizeigesetzes (Einführung eines Bedrohungsmanagement) (BuA Nr. 128/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 4. November 2016 hat der Hohe Landtag den Bericht und Antrag Nr. 128/2016 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war mit 21 Stimmen unbestritten.
In der Eintretensdebatte wurden vor allem die unterschiedliche Begrifflichkeit zum Modell des Kantons Solothurn "hohe Gewaltbereitschaft" versus "gewaltbereit" in der Regierungsvorlage und deren Auswirkung in der Praxis sowie die Frage der erforderlichen Personalressourcen zur Umsetzung der Regierungsvorlage diskutiert. Kontrovers diskutiert wurde die vorgeschlagene Möglichkeit für Ärzte, Psychologen und Psychotherapeuten, Gefährdungsmeldungen an die Landespoli-
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zei betreffend Personen zu erstatten, bei denen eine gegen Dritte gerichtete Gewaltbereitschaft anzunehmen ist. Zudem wurden diverse Fragen diese Themen betreffend an das zuständige Regierungsmitglied gerichtet.
Daneben gab es insbesondere Fragen zur konkreten Datenverarbeitung und zum Datenschutz sowie dienstrechtliche Fragen betreffend die Zuständigkeit in Amtsstellen zur Erstattung einer Gefährdungsmeldung. Zudem wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Bedrohungsmanagement z.B. an bestehende Stiftungen oder Institutionen ausgelagert werden könnten.
Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, im Folgenden beantwortet.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2019 / 007
Landtagssitzungen
05. Dezember 2018
Stichwörter
Abän­de­rung Polizeigesetz
Daten­schutz
Dien­st­recht
Ein­füh­rung Bedrohungsmanagement
erfor­der­liche Personalressourcen
Zustän­dig­keit Amtss­tellen Erstat­tung Gefährdungsmeldung