Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 105
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 vom 17. Mai 2017 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) sowie die Abänderung des Gesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz; WaffG,) aufgeworfenen Fragen
 
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Die Regierungsvorlage betreffend die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) sowie die Abänderung des Waffengesetzes (WaffG, LGBl. 2008 Nr. 275) wurde an der Landtagssitzung vom 4. Oktober 2018 in erster Lesung behandelt. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Soweit Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Betroffene Stellen
Landespolizei
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Vaduz, 6. November 2018
LNR 2018-1340
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) sowie die Abänderung des Waffengesetzes (WaffG, LGBl. 2008 Nr. 275) (Bericht und Antrag Nr. 74/2018) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 4. Oktober 2018 hat der Hohe Landtag den Bericht und Antrag Nr. 74/2018 betreffend die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (Weiterentwicklung
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des Schengen-Besitzstands) sowie die Abänderung des Waffengesetzes (WaffG, LGBl. 2008 Nr. 275) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage erfolgte mit 23 Stimmen einhellig und ohne vorgängige Diskussion.
Sofern die Beantwortung einzelner Fragen nicht schon anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, werden diese im Folgenden beantwortet.
LR-Systematik
5
51
514
LGBl-Nummern
2019 / 010
Stichwörter
Abän­de­rung Waffengesetz
Kon­trolle Erwerb und Besitz von Waffen
Richt­linie (EU) 2017/853
WaffG
Wei­ter­ent­wick­lung Schengen-Besitzstand