Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2018)
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Die erste Nachtragskredit-Vorlage für das laufende Jahr umfasst einen Nachtragskredit im Umfang von CHF 500'000.
Nach mehrjährigen Landerwerbsverhandlungen im Bereich des Tiefbaus konnten zu Beginn des Jahres einige Bodenauslösungen erfolgreich abgeschlossen werden. Damit wurden die für das laufende Jahr genehmigten Budgetmittel in Höhe von CHF 350'000 bereits weitgehendst ausgeschöpft. Im Rahmen diverser Tiefbauprojekte stehen weitere Bodenauslösungen an, für welche ein Nachtragskredit in Höhe von CHF 500'000 beantragt wird.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (Federführung)
Zuständige Stelle
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 26. März 2018
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Nachtragskrediten (I/2018) zulasten der Verwaltungsrechnung 2018 zu unterbreiten.
Die folgende Aufstellung zeigt den Gesamtumfang der vom Landtag beschlossenen sowie die mit dieser Vorlage beantragten Nachtragskredite.