Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 19
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über die Abän­de­rung der Zivilprozessordnung
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Gesetzes betref­fend die Ein­füh­rung der Zivil­pro­zess­ord­nung und der Jurisdiktionsnorm
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Gerichtsorganisationsgesetzes
4.Gesetz über die Abän­de­rung der Strafprozessordnung
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die (Teil)Reform der Zivilprozessordnung und die Abänderung weiterer Gesetze
(Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens)
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Die Zivilprozessordnung hat in ihrem Kernbestand, soweit es also die den "regulären Zivilprozess" betreffenden Bestimmungen anbelangt, seit ihrem Inkrafttreten vor mehr als hundert Jahren, mit Ausnahme einer Novelle im Jahre 1924, keine grundlegenden Änderungen mehr erfahren.
Der Schwerpunkt dieser Vorlage liegt daher darin, die Zivilprozessordnung den geänderten Bedürfnissen v.a. im Hinblick auf ein möglichst effizientes, rasches und kostengünstiges Verfahren anzupassen.
Dieses Ziel soll primär erreicht werden durch
- eine Einschränkung der Anfechtbarkeit verfahrensgestaltender und prozessleitender Beschlüsse des Landgerichts sowie der Berufungsentscheidungen des Obergerichts;
- diverse Änderungen im Bereich des Beweisverfahrens (v.a. die Beseitigung der Subsidiarität der Parteienvernehmung, Änderungen im Bereich des Sachverständigenbeweises, moderate Einschränkungen des Unmittelbarkeitsgrundsatzes, Nutzung der Videokonferenztechnologie);
- Änderungen im Verfahren zur Auferlegung einer Prozesskostensicherheitsleistung;
- Verschärfung der Anforderungen an die Pflicht der Parteien zur sorgfältigen Prozessführung sowie Stärkung der materiellen Prozessleitungsbefugnisse des Gerichts;
- Abschaffung der grundsätzlichen Notwendigkeit zur Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung;
- Einführung einer Entscheidungspflicht des Obersten Gerichtshofs bei Anfechtung kassatorischer zweitinstanzlicher Entscheidungen im Falle der Entscheidungsreife der Rechtssache;
- Erhöhung der Bagatellgrenze von CHF 1'000.-- auf CHF 5'000.--;
- Schaffung der Möglichkeit zur Stellung eines Fristsetzungsantrags bei Säumigkeit eines Gerichts.
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Des Weiteren wird die Vorlage dazu genutzt, die Zivilprozessordnung in verschiedenen Teilbereichen dem aktuellen Stand der österreichischen Rezeptionsvorlage sowie den Entwicklungen der Rechtsprechung und der Gerichtspraxis anzupassen, wobei diese Anpassungen mittelbar ebenfalls eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens bewirken.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
Landgericht
Obergericht
Oberster Gerichtshof
Staatsgerichtshof
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Vaduz, 26. März 2018
LNR 2018-326
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die (Teil)Reform der Zivilprozessordnung und die Abänderung weiterer Gesetze (Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit Regierungsbeschluss vom 13. April 2015 setzte die Regierung mit dem Ziel der "Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren" eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag ein, zweckmässige Möglichkeiten zur Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung zu prüfen. Im Dezember 2015 erstattete die Arbeitsgruppe, welcher nebst einem Rechtsanwalt als Vorsitzenden der Präsident des Staatsgerichtshofs sowie dessen Stellvertreter, eine Vertreterin des Verwaltungsgerichtshofs, der Präsident des Obersten Gerichtshofs, der erste Stellvertreter des Präsidenten des Obergerichts, ein Vertreter des Landgerichts, der stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft, ein Vertreter der Rechtsanwaltskammer, eine Mitarbeiterin der Regierung sowie ein Mitarbeiter des Amts für Justiz angehörten, der Regierung einen Zwischenbericht. In diesem wurden in
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Bezug auf das zivilgerichtliche Verfahren verschiedene Reformmöglichkeiten identifiziert (siehe dazu im Detail unter Punkt 3.).
LR-Systematik
2
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271
2
27
272
1
17
173
3
31
312
LGBl-Nummern
2018 / 210
2018 / 209
2018 / 208
2018 / 207
Landtagssitzungen
03. Mai 2018
Stichwörter
Besei­ti­gung der Sub­si­dia­rität der Parteienvernehmung
Beweis­ver­fahren
effi­zi­entes, rasches, kos­ten­güns­tiges Verfahren
Ein­schrän­kung der Anfechtbarkeit
Erhö­hung Baga­tell­grenze auf CHF 5000
Pro­zess­kos­ten­si­cher­heits­lei­stung
sorg­fäl­tige Prozessführung