Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 23
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Vor­prü­fung der Initiative
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Vorprüfung der Gesetzesinitiative zur Abänderung des Gesetzes vom 12. März 2003 über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung (Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz; GVVKG)
 
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Mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 8. März 2018 (Eingang: 14. März 2018) wurde die Initiative der Besonderen Landtagskommission zur Reform der Geschäftsordnung des Landtags betreffend die Abänderung des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes (GVVKG) zur Vorprüfung an die Regierung übermittelt.
Gemäss Art. 9a des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes (GVVKG) i.V.m. Art. 40 f. der Geschäftsordnung für den Landtag (GOLT) hat die Regierung ein Initiativbegehren von Mitgliedern des Landtags einer Vorprüfung zu unterziehen, bevor dieses im Landtag behandelt werden kann. Die Regierung überprüft dabei, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.
Die Initiative steht in direktem Zusammenhang mit der vom Landtag am 28. Februar 2018 beschlossenen Abänderung von Art. 49 GOLT. Da die Regierung demnach nicht mehr an der Aktuellen Stunde teilnehmen können soll, ist eine Aufhebung der entsprechenden Bestimmung (Art. 11b) im GVVKG notwendig. Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Ausschlusses der Regierung von der Aktuellen Stunde und damit von der Diskussion eines Themas von landespolitischer bzw. neu übergeordneter Bedeutung im öffentlichen Landtag, verweist die Regierung auf Bericht und Antrag Nr. 4/2018 betreffend die Vorprüfung der Abänderung der Geschäftsordnung des Landtags und auf die Ausführungen der Regierung anlässlich der Landtagssitzung.
Mit den bestehenden Staatsverträgen ist die Initiative vereinbar.
Die legistische Überprüfung der Vorlage wurde durchgeführt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Kollegialregierung, Regierungsmitglieder
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Vaduz, 26. März 2018
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung der parlamentarischen Gesetzesinitiative zur Abänderung des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung (Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz; GVVKG) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 5. März 2018 reichte die Besondere Landtagskommission zur Reform der Geschäftsordnung des Landtags eine Gesetzesinitiative zur Aufhebung von Art. 11b GVVKG ein (Beilage 1).
Mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 8. März 2018 (Eingang: 14. März 2018) wurde diese Initiative zur Vorprüfung an die Regierung übermittelt.
Gemäss Art. 9a des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes (GVVKG) i.V.m. Art. 40 f. der Geschäftsordnung für den Landtag (GOLT) überprüft die Regierung innert einer Frist von vier Wochen ab Überweisung, ob die
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Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2018 / 136
Landtagssitzungen
02. Mai 2018
Stichwörter
Abän­de­rung des Geschäfts­ver­kehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes
Ini­tia­tiv­be­gehren
Reform Geschäfts­ord­nung Landtag