Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 3
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.ÖREB-Katas­te­r­ein­füh­rung in der Schweiz
3.Grund­sätz­liche Fragen
4.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über den Kataster der öffent­lich-recht­li­chen Eigentumsbeschränkungen
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Gesetzes über die Amt­liche Vermessung
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Sachenrechts
4.Gesetz über die Abän­de­rung des Geoinformationsgesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung des Gesetzes über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen sowie die Abänderung des Gesetzes über die amtliche Vermessung, des Sachenrechts und des Geoinformationsgesetzes aufgeworfenen Fragen  
 
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Am 10. November 2017 hat der Landtag die Schaffung des Gesetzes über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen sowie die Abänderung des Gesetzes über die Amtliche Vermessung, des Sachenrechts und des Geoinformationsgesetzes beraten.
Gegenstand der Vorlage ist die Schaffung eines Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen und die Anpassung des Sachenrechts hinsichtlich einer verpflichtenden Eintragung bestimmter öffentlich-rechtlicher Beschränkungen im Grundbuch. Der Landtag hat dem Eintreten auf die Vorlage mit 24 Stimmen zugestimmt. Die Vorlage wurde von den Abgeordneten durchwegs begrüsst. Die Fragen der Abgeordneten konzentrierten sich auf die Themenbereiche Inhalt und Organisation des Katasters, Haftung für die Katasterführung und Möglichkeiten zum Einbezug der Privatwirtschaft.
Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie von der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden, oder ergänzt die bereits gegebenen Antworten.
Darüber hinaus wird der aktuelle Stand der Umsetzung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen in der Schweiz erläutert.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Betroffene Stellen
Amt für Bau und Infrastruktur
Amt für Umwelt
Amt für Kultur
Amt für Bevölkerungsschutz
Amt für Justiz
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Vaduz, 23. Januar 2018
LNR 2017-1613
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung des Gesetzes über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen sowie die Abänderung des Gesetzes über die Amtliche Vermessung, des Sachenrechts und des Geoinformationsgesetzes (Bericht und Antrag Nr. 86/2017) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 10. November 2017 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung des Gesetzes über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Amtliche Vermessung, des Sachenrechts und des Geoinformationsgesetzes (Bericht und Antrag Nr. 86/2017) in erster Lesung beraten.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. In der Eintretensdebatte wurden einige Fragen aufgeworfen. Diese betrafen vor allem die Organisation des ÖREB-Katasters im Vergleich zur Amtlichen Vermessung und zum Grund-
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buch, die Frage der Haftung für allfällige Fehler des Katasters sowie die Möglichkeit zum Einbezug der Privatwirtschaft. In der gegenständlichen Stellungnahme werden diese Fragen beantwortet, soweit eine vollständige Beantwortung derselben nicht bereits im Rahmen der ersten Lesung erfolgt ist.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2018 / 084
2018 / 083
2018 / 082
2018 / 081
Landtagssitzungen
02. März 2018
Stichwörter
Abän­de­rung Geoinformationsgesetz
Abän­de­rung Gesetz über die Amt­liche Vermessung
Abän­de­rung Sachenrecht
Schaf­fung eines Katas­ters der öffent­lich-recht­li­chen Eigentumsbeschränkungen
Schaf­fung Gesetz über den Kataster der öffent­lich?recht­li­chen Eigentumsbeschränkungen
ver­pflich­tende Ein­tra­gung bes­timmter öffent­lich-recht­li­cher Beschrän­kungen im Grundbuch