Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 32
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Geplante Umsetzung
5.Ver­hältnis zur Schweiz
6. Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
 Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 22/2018  des Gemeinsamen EWR-Ausschusses  (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EU) 
 
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Mit der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) - in weiterer Folge "eIDAS-VO" genannt - werden europaweit einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen.
Der Erlass der eIDAS-VO dient der Stärkung des Vertrauens in elektronische Transaktionen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Erleichterung der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen im EWR durch gegenseitig anerkannte elektronische Identifizierungsmittel, der Schaffung eines allgemeinen Rechtsrahmens für die Verwendung von Vertrauensdiensten sowie der Förderung ihrer grenzüberschreitenden Verwendung.
Mit der eIDAS-Verordnung sollen nunmehr u.a. die Rechtsvorschriften der Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signatur-Richtlinie) gestärkt und erweitert werden, indem eine gemeinsame Grundlage für eine sichere elektronische Interaktion zwischen Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen geschaffen wird. Dadurch wird die Effektivität öffentlicher und privater Online-Dienstleistungen, des elektronischen Geschäftsverkehrs und des elektronischen Handels im EWR erhöht.
Die eIDAS-VO verspricht spürbare Erleichterungen im Scan- und Signaturprozess, zum Beispiel durch neue elektronische Siegel ohne Personenbezug und den Verzicht auf Signaturkarten. Sie sorgt EWR-weit für die schnelle Verbreitung von Werkzeugen und Methoden für die sichere und vertrauenswürdige elektronische Transaktion, Identifizierung und Nachweisführung, damit stets sichergestellt ist, mit welchem Vertragspartner korrespondiert wird und mit wem rechtsverbindlich auf elektronischem Wege Verträge geschlossen werden können. Dies ist gleichzeitig mit weniger Papier, kürzeren Prozessen und geringeren Kosten verbunden.
Die eIDAS-VO ist mit der Übernahme in das EWR-Abkommen in Liechtenstein unmittelbar anwendbar. Für die Durchführung der eIDAS-VO in Liechtenstein wird
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das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt hinsichtlich der elektronischen Signaturen und Vertrauensdienste (EWR-Signatur- und Vertrauensdienstegesetz - EWR-SiGVG) erlassen. Die Bestimmungen über die elektronische Identifizierung der eIDAS-VO (Kapitel 2) erfolgen gesondert in einem zweiten Schritt. Diesbezüglich sind derzeit Abklärungen im Gange, in welchem Umfang und in welcher Weise die entsprechenden Vorschriften im nationalen Recht durchzuführen sind.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
(Verordnung ohne Kapitel 2)
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
(hinsichtlich Kapitel 2 der Verordnung zur elektronischen Identifizierung)
Betroffene Stellen
Amt für Kommunikation
Amt für Informatik
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Vaduz, 24. April 2018
LNR 2018-515
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 22/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 09. Februar 2018 zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 09. Februar 2018 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Verordnung (EU) 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-VO) in das EWR-Abkommen zu übernehmen (Beschluss Nr. 22/2018).
Stichwörter
eIDAS-VO
elek­tro­ni­sche Iden­ti­fi­zie­rung und Ver­trau­ens­dienste für elek­tro­ni­sche Trans­ak­tionen im Binnenmarkt
elek­tro­ni­sche Signa­turen (Signatur-Richtlinie)
Erleich­te­rung der grenz­über­schrei­tenden Erbrin­gung von Dienstleistungen
Schaf­fung eines all­ge­meinen Rechtsrahmens
Stär­kung des Ver­trauens in elek­tro­ni­sche Transaktionen
Ver­ord­nung (EU) Nr. 910/2014