Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 41
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes (Motion zur Anpassung der Mandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen) 
 
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Anlässlich der Gemeindewahlen im Jahr 2015 führte das geltende Mandatszuteilungsmodell in der Gemeinde Balzers zu folgender Sitzverteilung: Die Vaterländische Union (VU) erreichte 6 Gemeinderatssitze mit einer Parteistimmenzahl (Summe der Kandidaten- und Zusatzstimmen der einzelnen Wahllisten) von 8'302, die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) unter Einbezug des Vorstehers 5 Sitze mit einer Parteistimmenzahl von 8'565. Obwohl die FBP somit den Vorsteher stellt und bei der Wahl des Gemeinderates mehr Kandidaten- und Zusatzstimmen auf sich vereinigen konnte, ist sie im Gemeinderat nicht die mandatsstärkste Partei.
Aufgrund dieser Diskrepanz zwischen den Wählerstimmen und der Mandatsverteilung wurde durch den Landtag anlässlich seiner Sitzung vom 10. Juni 2015 die Motion zur Anpassung der Mandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen vom 27. April 2015 an die Regierung überwiesen.
Die Stossrichtung der gegenständlichen Vorlage hat nicht eine grundsätzliche Neuerung des geltenden Mandatszuteilungsmodelles auf Gemeindeebene zum Gegenstand. Vielmehr geht es darum, das gelindest mögliche Mittel zu finden, welches zum einen Ergebnisse, wie sie im Jahr 2015 in Balzers aufgetreten sind, auszuschliessen vermag und zum anderen die geltende Sitzverteilung aber weitestgehend unberührt lässt. In diesem Sinne wird vorgeschlagen, auf der Ebene der Restmandatsverteilung die geltende D'Hondt-Methode durch das Hagenbach-Bischoff-Verfahren zu ersetzen. An der geltenden Grundmandatsverteilung, an dem Grundmandatserfordernis und am Einbezug des Vorstehers bei der Mandatszuteilung soll festgehalten werden.
Ebenfalls soll diese Vorlage benutzt werden, um das Wahlverfahren des Gemeindevorstehers um das Losverfahren zu ergänzen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Betroffene Stellen
Stabstelle Regierungskanzlei
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Vaduz, 8. Mai 2018
LNR 2018-550
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes zu unterbreiten.
1.1Problemstellung
Sitzverteilungsverfahren haben zum Gegenstand, Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate umzurechnen. Hierbei soll dem Wählerwillen bestmöglich Rechnung getragen werden, respektive sich der Wählerwille bestmöglich in der Sitzverteilung widerspiegeln.
Anlässlich der Gemeindewahl 2015 wurde das geltende Mandatszuteilungsmodell dieser grundsätzlichen Anforderung nicht gerecht. Obwohl die FBP die Wahl des Gemeindevorstehers für sich entscheiden konnte und bei der Wahl des Gemeinderates mehr Kandidaten- und Zusatzstimmen als die VU (8'565 zu 8'302 Stimmen) erzielte, erhielt die VU 6 Gemeinderatssitze und die FBP 4, inklusive dem Vorsteher somit 5 Sitze.
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Es ist somit im Folgenden zu untersuchen, wie es zu solchen Ergebnissen, die dem Wählerwillen nicht hinreichend Rechnung tragen, kommen kann. Im vorliegenden Bericht und Antrag werden die Ursachen für dieses in Balzers aufgetretene Missverhältnis eruiert und ein Vorschlag präsentiert, damit solche Ergebnisse in Zukunft nicht mehr möglich sind. Hierzu ist das geltende Sitzverteilungsmodell zu analysieren um zu ermitteln, durch welche Kumulation von Umständen es zu einem wie dem oben beschriebenen Ergebnis kommen kann. Anhand der Lokalisation der Ursache für die genannte Problematik kann gestützt hierauf eine Lösungsmöglichkeit erarbeitet werden.
Zu betonen ist, dass es bei der gegenständlichen Vorlage nicht um eine grosse Revision des Gemeindegesetzes oder eine grosse Revision des Wahlvorgehens respektive des geltenden Mandatszuteilungsmodelles geht, sondern vielmehr darum, eine Problematik, welche anlässlich der letzten Gemeindewahlen aufgetreten ist, auszumerzen. Diese Stossrichtung wurde auch im Landtag vertreten.1



 
1Landtagsprotokoll vom 10. Juni 2015, S. 831.
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2018 / 269
Landtagssitzungen
20. Juni 2018
Stichwörter
Abän­de­rung Gemeindegesetz
Anpas­sung der Man­dats­ver­tei­lung bei Gemeinderatswahlen
Hagen­bach-Bischoff-Verfahren
Hondt-Methode
Sitz­ver­tei­lung
Wahl­ver­fahren Gemeindevorsteher