Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 44
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Polizeigesetz, PolG)  aufgeworfenen Fragen
 
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Die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Polizeigesetzes wurde an der Landtagssitzung vom 10. November 2017 in erster Lesung behandelt. Kontrovers diskutiert wurde vor allem die vorgeschlagene Möglichkeit, ausländischen Polizeibeamten ein Praktikum bei der Landespolizei zu ermöglichen.
Daneben gab es insbesondere Fragen zur neuen Bestimmung, wonach zur Verhinderung von schweren Straftaten im Ausland gegen Personen Meldeauflagen oder die Hinterlegung der Reisedokumente verfügt werden kann, sowie zum neu vorgeschlagenen Sanktionssystem bei Widerhandlung gegen die Auskunftspflicht anlässlich von Barmittelkontrollen.
Soweit diese Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Betroffene stellen
Landespolizei
Staatsanwaltschaft
Landgericht
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Vaduz, 8. Mai 2018
LNR 2018-568
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Polizeigesetzes (BuA Nr. 80/2017) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 10. November 2017 hat der Hohe Landtag den Bericht und Antrag Nr. 80/2017 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war mit 22 Stimmen unbestritten. In der Eintretensdebatte wurde vor allem die vorgeschlagene Regelung, ausländischen Polizeibeamten bei der Landespolizei ein Praktikum zu ermöglichen, kontrovers diskutiert. Im Fokus standen namentlich die Uniformierung und Bewaffnung, das Amtsgeheimnis, die Zuständigkeit für die Bewilligung eines Praktikums sowie die Herkunftsländer der möglichen Praktikanten.
Weitere Fragen betrafen insbesondere die Anpassungen im Zusammenhang mit der Barmittelkontrolle, wie die zeitliche Befristung der Barmittelsicherstellung
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durch die Landespolizei, die Definition der Straftatbestände "Falschauskunft" und "Auskunftsverweigerung", die Verhältnismässigkeit des neuen Sanktionssystems, die Strafsicherstellung und die Strafbarkeit bei fahrlässigem Handeln. Schliesslich wurden auch Fragen zur Auflistung der Fahrzeugkategorien bei der Ausschreibung zur verdeckten Registrierung oder gezielten Kontrolle sowie zum Verfahren bei der Anordnung von Meldeauflagen oder der Hinterlegung der Reisedokumente zur Verhinderung von schweren Straftaten im Ausland aufgeworfen.
Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, im Folgenden beantwortet.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2018 / 158
Landtagssitzungen
07. Juni 2018
Stichwörter
Abän­de­rung Polizeigesetz
Bar­mit­tel­kon­trollen
Hin­ter­le­gung der Reisedokumente
Prak­tikum aus­län­di­scher Polizeibeamter
Sank­ti­ons­system
Wider­hand­lung gegen die Auskunftspflicht