Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 46
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Stra­tegie Öffent­li­cher Verkehr
3.Ent­wick­lung des öffent­li­chen Ver­kehrs 2012 bis 2018
4.Umset­zung Stra­tegie öffent­li­cher Ver­kehr Liechtenstein 2019 - 2021
5.Finanz­pla­nung (Begrün­dung des Finanzbeschlusses)
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Verkehrsdienstebericht 2019 - 2021
 
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Mit dem Verkehrsdienstebericht legt die Regierung dem Hohen Landtag einen Finanzbeschluss über die Gewährung eines Landesbeitrages an die Aufwendungen des Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil (LIEmobil) vor. Grundlage hierzu ist die in der Mobilitätsstrategie Liechtensteins aufgezeigte und mit Revision des Personenbeförderungsgesetzes per 1. Januar 2010 sowie der Schaffung des Gesetzes über den "Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil" (VLMG) per 1. Januar 2012 vollzogene Neuordnung der Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs.
In der Postulatsbeantwortung der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die nachhaltige und gesicherte Finanzierung der LIEmobil (BuA Nr. 95/2014) erachtete es die Regierung als zielführend, den Leistungsauftrag wie auch den Landesbeitrag für die LIEmobil für eine Zeitspanne von drei Jahren festzusetzen. Mit dieser Massnahme kann eine nachhaltige und gesicherte Finanzierung der LIEmobil sichergestellt und die zukunftsgerichtete Entwicklung im Bereich des öffentlichen Verkehrs ermöglicht werden. Der vorliegende Verkehrsdienstebericht ist nach dem Verkehrsdienstebericht 2016 - 2018 der zweite, welcher eine Zeitspanne von drei Jahren abdeckt.
Mit der Festlegung des Leistungsumfangs im Grundangebot sowie des erwarteten Eigenfinanzierungsgrades ergeben sich die ungedeckten Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs in Liechtenstein. Das Grundangebot umfasst neben dem Linienbus und dem Regionalzug Feldkirch? -? Buchs weitere Verkehrsdienste wie den Nachtbus, den Skibus und die ergänzende, grenzüberschreitende Verbindung der Linie 70 (Verkehrsverbund Vorarlberg, VVV).
Die Entwicklung der letzten 3 Jahre hat gezeigt, dass für eine in geeigneter Weise gesicherte Grundversorgung Liechtensteins im Bereich des öffentlichen Verkehrs, ein Landesbeitrag von jährlich CHF 14.5 Mio. angemessen ist. Daher erachtet es die Regierung als zielführend, beim Landtag für die kommenden Jahre 2019 - 2021 einen gleichbleibenden Jahresbeitrag von CHF 14.5 Mio. zu beantragen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
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Betroffene Stelle
Amt für Bau und Infrastruktur (ABI)
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Vaduz, 8. Mai 2018
LNR 2018-464
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Verkehrsdienstebericht 2019 - 2021 an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Ein rascher und zuverlässiger Personentransport ist für jede Volkswirtschaft wesentlich. So tragen die dank der guten Verkehrserschliessung kurzen Reisezeiten zur Attraktivität Liechtensteins bei. Weil das Fürstentum Liechtenstein stark mit der umliegenden Region vernetzt ist, sind gute, grenzüberschreitende Verkehrsanbindungen auf den verschiedenen Verkehrsträgern zentral.
Die in Liechtenstein auftretenden Verkehrsprobleme sind nahezu ausschliesslich auf den täglichen Berufsverkehr zurückzuführen. Die dadurch verursachten Verkehrsspitzen in den Morgen- und Abendstunden bringen das Strassennetz vor allem an den Rheinübergängen, aber auch in Teilen des Landstrassennetzes an die Kapazitätsgrenze. Die Ansätze für die Lösung der Verkehrsprobleme beinhalten neben der Förderung des Fuss- und Radverkehrs u.a. auch die Verbesserung
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und den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), um den Arbeitspendlern wie auch der Wohnbevölkerung Alternativen zum motorisierten Individualverkehr (MIV) zu bieten und somit die Strassen zu entlasten.
LIEmobil stellt das Gesamtangebot von Leistungen und Tarifen im ÖPNV für das Land Liechtenstein, einschliesslich der grenzüberschreitenden Anbindungen, sicher. Die Planungen der Verkehrsdienstleistungen für den öffentlichen Verkehr (ÖV) durch die LIEmobil umfasst die Entwicklung von Liniennetz- und Fahrplänen zur Erschliessung der Region, zur Verknüpfung mit den regionalen Knoten sowie zur Sicherstellung des Anschlusses von Liechtenstein an die überregionalen Zentren.
Entsprechend der Postulatsbeantwortung der Regierung betreffend die nachhaltige und gesicherte Finanzierung der LIEmobil1 wurde mit dem Bericht und Antrag der Regierung betreffend den Verkehrsdienstebericht 2016 - 2018 erstmals der Leistungsauftrag wie auch der Landesbeitrag an die LIEmobil für eine Zeitspanne von drei Jahren festgesetzt. Der Finanzbeschluss wurde entsprechend formuliert und vom Landtag genehmigt.2 Mit dieser Vorgehensweise, welche mit dem vorliegenden Bericht und Antrag zum zweiten Mal angewandt wird, wird eine nachhaltige und gesicherte Finanzierung der LIEmobil sichergestellt und eine zukunftsgerichtete Entwicklung im Bereich des öffentlichen Verkehrs ermöglicht.



 
1 BuA Nr. 95/2014, Postulatsbeantwortung der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend nachhaltige und gesicherte Finanzierung der LIEMOBIL, 23. September 2014.
 
2 BuA Nr. 61/2015, Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Verkehrsdienstebericht 2016 - 2018, 12. Mai 2015.
 
LR-Systematik
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61
612
LGBl-Nummern
2018 / 157
Landtagssitzungen
07. Juni 2018
Stichwörter
Finanz­be­schluss
Mobi­li­tätsstra­tegie Liechtenstein
Neu­ord­nung der Orga­ni­sa­tion und Finan­zie­rung des öffent­li­chen Personennahverkehrs
Ver­kehrs­be­trieb LIECHTENSTEINmobil
Ver­kehrs­diens­te­be­richt 2019-2021