Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 47
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Sport­ge­setz
2.Beschwer­de­kom­mis­si­ons­ge­setz
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Sportgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes (Anpassung der Sportförderstrukturen)  
 
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Die Erfahrungen im Bereich der Sportförderung in den letzten Jahren haben die Regierung veranlasst, die Sportförderstrukturen auf ihre Effizienz, Effektivität und Aktualität hin zu überprüfen. Hierzu wurde im April 2014 eine Projektgruppe eingesetzt, welche sich aus Vertretern von öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Sportorganisationen zusammensetzte. Die Projektgruppe hat festgestellt, dass die Sportförderung in Liechtenstein grundsätzlich gut funktioniert. Im Weiteren hat die Analyse der Projektgruppe jedoch ergeben, dass viele Gremien und Ansprechpartner in die Sportförderung involviert sind. Dies hat teilweise eine unklare Zuteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen zur Folge. Zudem wurde festgestellt, dass die aktuelle Ausgestaltung der Sportförderstrukturen eine langfristige und nachhaltige Planung hinsichtlich Finanzen und Projekten in der Breiten-, Leistungs- und Spitzensportförderung erschwert. Um diese Punkte zu verbessern, ist eine Anpassung der Sportgesetzgebung aus dem Jahre 2000 angezeigt.
Mit der vorliegenden Revision des Sportgesetzes sollen die oben erwähnten Punkte verbessert und die Grundlage für die Anpassung der Sportförderstrukturen geschaffen werden. Die Regierung soll neu die Ausrichtung von Förderbeiträgen teilweise oder gänzlich an private Institutionen delegieren können (Art. 12). Gestützt auf diese Grundlage beabsichtigt die Regierung, zukünftig eine mehrjährige Leistungsvereinbarung mit dem Liechtenstein Olympic Committee (LOC) abzuschliessen, um die verbands- und vereinsorientiere Breitensportförderung sowie die Leistungs- und Spitzensportförderung an das LOC zu übertragen. Die bisher dafür zuständige Sportkommission soll aufgelöst werden. Anstelle der operativ tätigen Sportkommission soll die Regierung zur strategischen Beratung einen Sportrat einsetzen können.
Dadurch soll eine klarere Trennung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen und des privat-rechtlichen Sports erfolgen. Das LOC wird durch die Übernahme dieser Aufgaben und Verantwortungen in seiner Aufgabe als zentrale Anlaufstelle für Sportler, Verbände und Vereine gestärkt. Gleichzeitig werden die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Stabsstelle für Sport klarer gefasst.
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Die Ausrichtung von Förderungen zur Errichtung neuer Sportstätten ist nicht Gegenstand dieser Vorlage. Die Regelung der Finanzierung von Sportstätten wird in einer separaten Vorlage vorgelegt werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Betroffene Stellen
Stabsstelle für Sport Sportkommission
Liechtenstein Olympic Committee
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Vaduz, 8. Mai 2018
LNR 2018-611
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Sportgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes (Anpassung der Sportförderstrukturen) an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Sport ist ein wichtiger Bestandteil der Liechtensteinischen Gesellschaft. Durch seine soziale, erzieherische, integrative, politische und wirtschaftliche Dimension und seinen Einfluss auf die Gesundheit und Freizeit erlangt der Sport eine staatspolitische Bedeutung. Aus diesem Grund fördert der Staat seit Jahrzehnten den Breiten-, Leistungs- und den Spitzensport in Liechtenstein. Dies entspricht auch dem verfassungsmässigen Auftrag des Staates zur Förderung der gesamten Volkswohlfahrt.
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Die Sportförderung basiert auf dem Sportgesetz vom 16. Dezember 19991, wel-ches die erstmalige Regelung des Sports auf gesetzlicher Ebene in Liechtenstein darstellt. Auf der Grundlage des Sportgesetzes wurden die Verordnung vom 4. Juli 2000 über den Spitzen- und Leistungssport2, die Verordnung vom 4. Juli 2000 über den Schulsport, "Jugend und Sport" und den Breiten-, Behinderten- und Seniorensport3 sowie die Verordnung vom 11. Juli 2000 über die Dopingliste4 erlassen. Ein Staatsvertrag mit der Schweiz regelt den Bereich Jugend und Sport5.
Gestützt auf diese Rechtsgrundlagen befassen sich auf der öffentlich-rechtlichen Seite des Sports die Regierung, die Sportkommission, die Stabsstelle für Sport, der Spitzensportausschuss, das Schulamt und die Kommission Sportschule sowie auf der privat-rechtlichen Seite das Liechtenstein Olympic Committee (LOC) mit der Sportförderung in Liechtenstein. Da die Gremien teilweise von Amtes wegen mit den gleichen Mitgliedern besetzt sind und sie ähnliche Themen behandeln, arbeiten die verschiedenen Stellen eng zusammen.
Für die Sportförderung in Liechtenstein wurden vom Staat in den Jahren 2012 bis 2017 zwischen CHF 3.8 und 4.1 Mio. ausgegeben. Die Sportkommission ist aufgrund ihrer Zusammensetzung und ihrer Aufgaben die zentrale Stelle der Sportförderung. Sie besteht aus sieben Mitgliedern, wobei drei Mitglieder Vertreter des LOC sind. Der Leiter der Stabsstelle für Sport und der Schulsportinspektor des Schulamtes nehmen beratend an den Sitzungen der Sportkommission teil. Die Sportkommission entscheidet über den grössten Teil der Sportförderung und ist zuständig für die Ausrichtung der Förderbeiträge an die Vereine und Verbände,
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für die Leistungs- und Spitzensportförderung sowie das Programm Jugend und Sport. Zudem richtet die Sportkommission den Jahresbeitrag an das LOC für die Finanzierung seiner Geschäftsstelle, für olympische Beschickungen, sportmedizinische Betreuung und die Dopingbekämpfung aus. Die Stabsstelle für Sport ist unter anderem die Geschäftsstelle der Sportkommission und unterstützt diese bei der Erledigung ihrer Aufgaben.
Die Erfahrungen im Bereich der Sportförderung in den letzten Jahren, insbesondere die Herausforderungen aufgrund der zahlreichen Gremien im Bereich der Sportförderung, haben die Regierung im Rahmen der Leistungsanalyse (siehe Bericht und Antrag Nr. 123/2016) veranlasst, die aktuellen Sportförderstrukturen auf ihre Effizienz, Effektivität und Aktualität hin zu analysieren. Hierzu wurde im April 2014 eine Projektgruppe eingesetzt, welche sich aus Vertretern von öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Sportorganisationen zusammensetzte. So waren Vertreter des Ministeriums für Sport, des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen, der Sportkommission, der Stabsstelle für Sport, des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), des Liechtenstein Olympic Committee (LOC) sowie ein Experte im Bereich Spitzen- und Leistungssport Mitglieder der Projektgruppe, welche von einem Experten im Bereich Verbandsmanagement begleitet wurde. Die Projektgruppe wurde beauftragt, zu Handen der Regierung einen Bericht auszuarbeiten, welcher Auskunft darüber geben soll, wie die derzeitigen Strukturen optimiert werden können. Es sollte insbesondere auch die Frage bearbeitet werden, welche Leistungen weiterhin vom Staat zu erbringen sind, welche auf externe Organisationen zu übertragen sind und welche gänzlich wegfallen sollen.
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Im Dezember 2014 hat die Projektgruppe der Regierung einen Schlussbericht mit drei Modellen6 zur zukünftigen Organisation der Sportförderung vorgelegt. Die Regierung hat sich für das Modell "Delegation" entschieden, mit dem Strukturen mit weniger Anlaufstellen geschaffen und wichtige Bereiche der Sportförderung in die Verantwortung und Zuständigkeit des LOC ausgelagert werden. Im Folgenden wurde dieses Modell der Delegation von Aufgaben an das LOC gemeinsam mit dem LOC und seinen Mitgliedsverbänden weiterentwickelt. Mit der vorliegenden Revision des Sportgesetzes soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass die Regierung Teile der Sportförderung an externe Institutionen, wie zum Beispiel das LOC, delegieren kann.



 
1LGBl. 2000 Nr. 52.
 
2LGBl. 2000 Nr. 148
 
3LGBl. 2000 Nr. 149.
 
4LGBl. 2000 Nr. 150.
 
5Abkommen vom 8. April 1981 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet "Jugend und Sport", LGBl. 1982 Nr. 31.
 
6Modell "Expertengruppe": Bei diesem Modell würde anstelle der Sportkommission eine neu ausgerichtete und anders zusammengesetzte, ständige Expertengruppe eingesetzt werden. Die Sportkommission, der Spitzensportausschuss und die Expertenkommission Sportstättenkonzept würden aufgehoben werden. Die Expertengruppe wäre u.a. zuständig für die strategische Beratung der Regierung, für den nicht-organisierten Breitensport, die Umsetzung des Sportstättenkonzepts, die Ausarbeitung und Kontrolle der Leistungsvereinbarung zwischen Regierung und LOC. Die Förderung des organisierten Breitensports sowie des Spitzen- und Leistungssports würde mittels Leistungsvereinbarung an das LOC übertragen werden. Die Stabsstelle für Sport würde der Expertengruppe als Geschäftsstelle dienen und für die Bereiche Jugend und Sport sowie Sportstätten zuständig sein. Modell "Delegation": Bei diesem Modell würde die Sportkommission durch einen ad hoc Sportrat ersetzt werden. Falls die Regierung künftig bei komplexen Fragen im Bereich des Sports fachliche Unterstützung bräuchte, könnte sie den Sportrat einberufen. Die Koordination bzw. Förderung des Spitzen-, Leistungs- und organisierten Breitensports würde mittels Leistungsvereinbarung an das LOC delegiert werden. Die Stabsstelle für Sport würde die operativen Aufgaben, insbesondere Jugend und Sport und die Koordination der Sportstätten, im Bereich des Sports übernehmen und eng mit dem Ministerium zusammenarbeiten. Die Sportkommission, der Spitzensportausschuss und die Expertenkommission Sportstätten würden aufgelöst werden. Modell "LOC": Bei diesem Modell würde das LOC die gesamte strategische und operative Führung des Bereichs Sport übernehmen. Die Aufgaben der Sportkommission, der Stabsstelle für Sport, des Spitzensportausschusses und der Expertenkommission Sportstätten würden in das LOC übergehen und die Stellen aufgelöst werden. Die Regierung würde für die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgen und mit dem LOC eine Leistungsvereinbarung abschliessen.
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2018 / 468
2018 / 467
Landtagssitzungen
20. Juni 2018
Stichwörter
LOC
Sport­för­de­rung
Sport­ge­setz
Sport­ge­setz, Revision