Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 57
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
6.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
Blauer Teil
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde des Fürstentums Liechtenstein und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte 
 
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Die OECD sowie die G20 Staaten wollen mit ihrem gemeinsamen Projekt "BEPS" (Base Erosion and Profit Shifting) gegen die Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und die künstliche Gewinnverlagerung vorgehen. Die OECD erarbeitete hierzu einen Aktionsplan mit insgesamt 15 Massnahmen. Eine dieser Massnahmen (BEPS Action 13) betrifft das Country-by-Country (CbC) Reporting.
Unter dem CbC-Reporting übermitteln berichtende Rechtsträger eines multinationalen Konzerns einen länderbezogenen Bericht an ihre nationale Steuerbehörde, welche diesen wiederum an die zuständigen Behörden der Partnerstaaten weiterleitet.
Grundsätzlich stellt das MCAA-CbC gemeinsam mit der MAK die abkommensrechtliche Grundlage für den internationalen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne dar. Diese beiden Rechtsgrundlagen wurden im Jahr 2016 in Liechtenstein vom Landtag genehmigt und sind seit 1. Januar 2017 anwendbar. Die USA haben sich ihrerseits auch verpflichtet, den internationalen Standard gemäss BEPS Action 13 zu implementieren. In den USA erfolgt diese Umsetzung jedoch nicht auf Basis des MCAA-CbC, sondern im Rahmen einzelner bilateraler Vereinbarungen (sog. Competent Authority Agreements, CAA).
Dieses bilaterale CAA mit den USA wird nun dem Landtag vorgelegt, bevor die Regierung die USA in der CbC-Verordnung als Partnerstaat aufnehmen kann.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Steuerverwaltung
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
5
Vaduz, 10. Juli 2018
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde des Fürstentums Liechtenstein und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte (nachfolgend "Vereinbarung") zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die OECD sowie die G20-Staaten haben sich mit ihrem gemeinsamen Projekt "BEPS" (Base Erosion and Profit Shifting) zum Ziel gesetzt, gegen die Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und die künstliche Gewinnverlagerung vorzugehen. Das BEPS-Projekt will Länder dabei unterstützen, ihre Steuerbasis zu schützen und mehr Rechtssicherheit für Steuerzahler zu schaffen.
Die OECD erarbeitete hierzu einen Aktionsplan, welcher insgesamt 15 Massnahmen (Actions) umfasst und das Problem auf globaler Ebene lösen soll. Eine dieser Massnahmen (Action 13) betrifft die Verrechnungspreisedokumentation und das Country-by-Country (CbC) Reporting.
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Unter dem CbC Reporting übermitteln berichtende Rechtsträger eines multinationalen Konzerns einen länderbezogenen Bericht an ihre nationale Steuerbehörde, welche diesen wiederum an die zuständigen Behörden der Partnerstaaten weiterleitet.
LR-Systematik
0..3
0..35
0..35.1
LGBl-Nummern
2018 / 481
Landtagssitzungen
06. September 2018
Stichwörter
Aus­tausch län­der­be­zo­gener Berichte
Base Ero­sion and Profit Shifting
BEPS
CAA USA
Com­pe­tent Aut­ho­rity Agree­ments, CAA
Country-by-Country (CbC) Reporting