Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten (III/2018)
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Die dritte Nachtragskredit-Vorlage für das laufende Jahr umfasst zwei Nachtragskredite im Umfang von CHF 180'000.
Für die Rekrutierung der notwendigen Stellen der Liechtensteinischen Landesverwaltung wird ein Nachtragskredit von CHF 100'000 beantragt. Die Rekrutierungskosten ergeben sich als Folge der erforderlichen Stellenausschreibungen. Ausgehend von den bereits angefallenen Kosten und der Erfahrungswerte der Vorjahre muss im Vergleich zum Voranschlag mit einem erhöhten Aufwand gerechnet werden.
Auf Grund der internationalen Herausforderungen insbesondere in Europa ist im Bereich des Aussenministeriums eine verstärkte Reisetätigkeit zu verzeichnen. Aufgrund der bereits angefallenen Aufwendungen der für das zweite Halbjahr geplanten Besuche wird ein Nachtragskredit im Umfang von CHF 80'000 beantragt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (Federführung)
Zuständige Stelle
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 10. Juli 2018
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Nachtragskrediten (III/2018) zulasten der Verwaltungsrechnung 2018 zu unterbreiten.
Die folgende Aufstellung zeigt den Gesamtumfang der vom Landtag beschlossenen sowie die mit dieser Vorlage beantragten Nachtragskredite.