Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 61
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über die Abän­de­rung der Zivilprozessordnung
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Gesetzes betref­fend die Ein­füh­rung der Zivil­pro­zess­ord­nung und der Jurisdiktionsnorm
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Gerichtsorganisationsgesetzes
4.Gesetz über die Abän­de­rung der Strafprozessordnung
5.Gesetz über die Abän­de­rung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die (Teil)reform der Zivilprozessordnung aufgeworfenen Fragen
(Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens)
4
Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die (Teil)Reform der Zivilprozessordnung zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens wurde die Vorlage ausdrücklich begrüsst und einstimmig Eintreten auf die Vorlage beschlossen.
Gleichzeitig wurden einige inhaltliche Fragen aufgeworfen. Soweit diese von der zuständigen Regierungsvertreterin im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Die Fragen betreffen hauptsächlich die Bestimmungen in § 471 der ZPO-Vorlage (Einschränkung der Anfechtbarkeit von Berufungsentscheidungen des Obergerichts beim Obersten Gerichtshof) sowie in § 179 der ZPO-Vorlage (Zurückweisung verspäteten Vorbringens und Beweisanbots).
Mittels der vorliegenden Stellungnahme werden insbesondere diese Themenbereiche nochmals eingehend dargelegt und die Sach- und Rechtslage ausführlich erläutert.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
Landgericht
Obergericht
Oberster Gerichtshof
Staatsgerichtshof
5
Vaduz, 10. Juli 2018
LNR 2018-855
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die (Teil)Reform der Zivilprozessordnung (Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens; Bericht und Antrag Nr. 19/2018) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Sitzung vom 3. Mai 2018 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 19/2018 betreffend die (Teil)Reform der Zivilprozessordnung (Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens) in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten.
Die gegenständliche Reform ist grundsätzlich auf breite Zustimmung gestossen und wurde durchwegs begrüsst. Dennoch sind vor allem in Bezug auf die §§ 179 und 471 der ZPO-Vorlage einige inhaltliche Fragen aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch die zuständige Regierungsvertreterin erfolgt ist, nachfolgend beantwortet.
LR-Systematik
2
27
271
2
27
271
1
17
173
3
31
312
1
17
173
LGBl-Nummern
2018 / 211
2018 / 210
2018 / 209
2018 / 208
2018 / 207
Landtagssitzungen
06. September 2018
Stichwörter
Beru­fungs­ent­schei­dungen des Ober­ge­richts beim Obersten Gerichtshof
Ein­schrän­kung der Anfechtbarkeit
Verein­fa­chung und Beschleu­ni­gung des Verfahrens
Zurück­wei­sung ver­spä­teten Vor­brin­gens und Beweisanbots