Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 67
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Noti­fi­ka­tion der Aus­tausch­partner gemäss Abschnitt 7 (1) (f) MCAA
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
4.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend
die Notifikation der Partnerstaaten gemäss Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten
 
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Liechtenstein hat am 29. Oktober 2014 zusammen mit 50 anderen Staaten und Gebieten in Berlin eine multilaterale Vereinbarung über die Grundsätze der Durchführung des AIA (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) unterzeichnet. Das MCAA stellt ein Instrument dar, um den von der OECD entwickelten AIA-Standard umzusetzen. Bis heute haben über 100 Staaten und Gebiete das MCAA unterzeichnet.
Das MCAA enthält die Verpflichtung zum Austausch bestimmter Informationen, die nach den geltenden Melde- und Sorgfaltsvorschriften gemäss dem von der OECD mit den G20-Staaten ausgearbeiteten Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen (gemeinsamer Meldestandard) beschafft wurden. Liechtenstein hat den gemeinsamen Meldestandard mit dem AIA-Gesetz, welches am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, innerstaatlich umgesetzt. Mit Staaten und Jurisdiktionen ausserhalb der EU setzt Liechtenstein den AIA über das MCAA und damit über das Übereinkommen des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (MAK) um.
Der Landtag hat dem MCAA am 9. Juni 2016 zugestimmt. Die Frage, mit welchen Ländern der AIA umgesetzt werden soll, wird durch das MCAA nicht festgelegt. Dazu bedarf es der ausdrücklichen bilateralen Aktivierung im Rahmen des vom MCAA vorgesehen Mechanismus. Einer bilateralen Aktivierung des AIA über das MCAA mit einer Reihe von Partnerstaaten stimmte der Landtag im November 2016 (siehe BuA Nr. 139/2016) und im November 2017 (siehe BuA Nr. 81/2017) zu. Die bilaterale Aktivierung des AIA mit einer weiteren Anzahl von geeigneten Staaten und Jurisdiktionen wird dem Landtag mit dieser Vorlage zur Genehmigung unterbreitet. Damit stimmt der Landtag einer Aktivierung des AIA mit einem ersten Datenaustausch im Jahr 2020 für Daten der Meldeperiode 2019 zu und ermächtigt die Regierung, dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums für die Multilaterale Amtshilfekonvention (MAK) und das MCAA entsprechend Mitteilung zu machen. Mit der gegenständlichen Erweiterung wird sich die Zahl der liechtensteinischen AIA-Partner auf 108 Jurisdiktionen belaufen.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden
Steuerverwaltung
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Verwaltungsgerichtshof
Datenschutzstelle
Amt für Informatik
9
Vaduz, 4. September 2018
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Notifikation der Partnerstaaten gemäss Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit der Regierungserklärung vom 14. November 2013 hatte sich Liechtenstein zum neuen Standard eines automatischen Informationstausches bekannt. Die Regierung hat daraufhin am 29. Oktober 2014 zusammen mit 50 anderen Staaten und Gebieten in Berlin eine multilaterale Vereinbarung über die Grundsätze der Durchführung des AIA (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) unterzeichnet. Das MCAA stellt ein Instrument dar, um den von der OECD entwickelten AIA-Standard umzusetzen.
Das MCAA stützt sich auf Artikel 6 des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkom-
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men; MAK), welches die staatsvertragliche Rechtsgrundlage für den AIA darstellt. Die MAK wurde vom Landtag am 9. Juni 2016 genehmigt, am 22. August 2016 ratifiziert und ist seit dem 1. Januar 2017 anwendbar. Artikel 6 des Amtshilfeübereinkommens besagt, dass zwei oder mehrere Vertragsparteien für Fallkategorien und nach Verfahren, die sie einvernehmlich regeln, Informationen automatisch austauschen können.
Das MCAA sieht vor, dass der AIA zwischen den Partnern bilateral aktiviert wird. Dafür müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:
Beide Staaten müssen die MAK in Kraft gesetzt haben.
Beide Staaten müssen das MCAA unterzeichnet haben.
Beide Staaten müssen bestätigt haben, dass sie über die zur Umsetzung des AIA-Standards notwendigen Gesetze verfügen.
Beide Staaten müssen dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums bei der OECD mitgeteilt haben, dass sie mit dem anderen Staat Informationen auf automatischer Basis austauschen möchten.
Das MCAA basiert auf dem Gedanken einer einheitlichen Umsetzung des AIA-Standards der OECD. Änderungen des Standards können im nationalen Recht nachgeführt werden, ohne dass zahlreiche Abkommen neu verhandelt werden müssen. Das MCAA und das AIA-Gesetz stellen somit sicher, dass die Finanzinstitute gegenüber allen Partnerstaaten den gleichen Standard anwenden können.
Der liechtensteinische Landtag hat bereits in verschiedenen Beschlüssen in den Jahren 2015 (Austausch 2016/2017), 2016 (Austausch 2017/2018) und 2017 (Austausch 2018/2019) der Aktivierung des AIA mit einer grossen Anzahl von Partnerstaaten (88) zugestimmt.
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Die OECD hat in diesem Jahr einen Vorschlag an die G20 mit angepassten Kriterien für die Erstellung einer schwarzen Liste von Ländern, die die international vereinbarten Standards zur Steuertransparenz nicht ausreichend umgesetzt haben, erstellt1. Dabei wurden die bisher geltenden Kriterien aus dem Jahr 2016 weiter verschärft. Die OECD wird noch im Dezember 2018 einen Bericht an die G20 über diejenigen Staaten übermitteln, bei denen das Risiko besteht, dass sie die internationalen OECD-Standards zum Informationsaustausch auf Anfrage und zum Automatischen Informationsaustausch nicht ausreichend umsetzen. Es werden dazu die folgenden Kriterien zur Anwendung gelangen:
 
1.
 
"Largely Compliant"-Gesamtrating in der zweiten Runde des Global Forum Länderprüfverfahrens zum Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage;
 
2.
 
Zur Umsetzung des Automatischen Informationsaustausches müssen alle notwendigen nationalen Regelungen in Kraft und der Informationsaustausch im Jahr 2018 begonnen worden sein; auf Ende 2019 müssen Vereinbarungen zur Umsetzung mit nahezu allen ("substantially all") interessierten und geeigneten Partnerstaaten aktiviert sein;
 
3.
 
Die MAK (oder ein ausreichend grosses Netzwerk an bilateralen Abkommen, die den Informationsaustausch auf Anfrage und den Automatischen Informationsaustausch vorsehen) muss in Kraft sein.
Grundsätzlich müssen 2 von den 3 Kriterien erfüllt werden, um vor einem Listing geschützt zu sein. Allerdings ist Kriterium 2 als sogenanntes "Superkriterium" zu sehen. Das bedeutet, dass ein Listing erfolgt, wenn Kriterium 2 nicht erfüllt ist, auch wenn die beiden anderen Kriterien eingehalten werden. Darüber hinaus
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erfolgt in jedem Fall auch ein Listing, wenn das Länderprüfverfahren betreffend die Amtshilfe auf Ersuchen mit einem Gesamtrating von "Non Compliant" abgeschlossen wird.
Liechtenstein erfüllt derzeit die Kriterien 1 und 3. Zu Kriterium 1 ist anzufügen, dass sich Liechtenstein derzeit im Länderprüfverfahren betreffend die Amtshilfe auf Ersuchen befindet und bestrebt sein muss, das derzeit vorhandene Rating von "Largely Compliant" zu erhalten bzw. zu verbessern. Kriterium 2 soll mit der gegenständlichen Ausweitung der Partnerstaatenliste vollständig erfüllt werden. Es ist mit Blick auf den gesamten Wirtschaftsstandort alles dafür zu tun, dass eine Aufnahme Liechtensteins auf die Liste, deren Finalisierung und Veröffentlichung im Sommer 2019 geplant ist, vermieden werden kann.
Die G20 halten dazu in einem Communiqué im Juli 20182 folgendes fest: "We support a globally fair, sustainable, and modern international tax system. We reaffirm the importance of the worldwide implementation of the Base Erosion and Profit Shifting package. We remain committed to work together to seek a consensus-based solution to address the impacts of the digitalisation of the economy on the international tax system by 2020, with an update in 2019. We call on all jurisdictions to sign and ratify the multilateral Convention on Mutual Administrative Assistance in Tax Matters. Jurisdictions scheduled to commence automatic exchange of financial account information for tax purposes in 2018 should ensure that all necessary steps are taken to meet this timeline. We support the OECD's strengthened criteria to identify jurisdictions that have not satisfactorily implemented the internationally agreed tax transparency standards. Defensive measures will be considered against listed jurisdictions."
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Damit ist klar, dass die G20, das Global Forum und die OECD erwarten, dass Liechtenstein den AIA mit allen interessierten und geeigneten Staaten bis Ende 2019 aktiviert, d.h umgesetzt hat.
Liechtenstein hat in seiner AIA-Umsetzungsgesetzgebung den sog. wider approach nur als Option, nicht aber verpflichtend eingeführt. Der sog. wider approach bedeutet, dass die inländischen Finanzinstitute verpflichtet sind, ab dem Inkrafttreten der Umsetzungsgesetzgebung bereits für alle ihre ausländischen Kunden die vorgegebenen AIA-Sorgfaltspflichtverfahren durchzuführen. Sie haben die entsprechenden Daten zu sammeln, und zwar unabhängig davon, ob der jeweilige Ansässigkeitsstaat des ausländischen Kunden bereits als Partnerstaat definiert wurde. Da Liechtenstein sich dagegen entschieden hat, den wider approach verpflichtend einzuführen, muss den liechtensteinischen Finanzintermediären jeweils rechtzeitig vor dem 1.1. des Jahres (hier 2019) per Verordnung mitgeteilt werden, bezüglich welcher Partnerstaaten ein Austausch im September des folgenden Jahres (hier 2020) stattfinden wird. Eine unterjährige Aktivierung und damit eine Abkehr von diesem bisherigen Weg würde Rückwirkungsfragen aufwerfen und die Rechtssicherheit gefährden. Damit ist auch klar, dass der 1.1.2019 das für Liechtenstein relevante Datum zur Erfüllung von Kriterium 2 ist.
Die Regierung ist überzeugt, dass letztlich nur eine Aufnahme aller Staaten, die ein Commitment zur Umsetzung des AIA bis 2020 abgegeben haben, in die Liste der Partnerstaaten von den G20, der OECD und dem Global Forum als ausreichende Umsetzung des AIA angesehen werden wird. Dies gerade auch deshalb da zum jetzigen Zeitpunkt nicht völlig klar ist, wie die G20 die Definition "mit nahezu allen geeigneten und interessierten Staaten" auslegen wird. Es wäre mit erheblichen Risiken verbunden, wenn Liechtenstein diese Auslegung einseitig vornehmen würde.
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Derzeit haben sich 149 Staaten/Jurisdiktionen zur Umsetzung des AIA verpflichtet, 106 (inklusive Liechtenstein) davon bis zum Jahr 2020:
 
Als erste Voraussetzung für die Festlegung, welche Staaten dem Landtag zur Aufnahme als Partnerstaaten vorgeschlagen werden, wurden diejenigen Staaten herangezogen, die ein Commitment mit einem festen Umsetzungsdatum abgegeben haben. Staaten, die sich nicht auf ein Datum festgelegt haben, können nicht als Partnerstaaten aufgenommen werden, da der zeitliche Anknüpfungspunkt vollständig fehlt.
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Gleichzeitig sind auch diejenigen Staaten, die zwar ein zeitlich festgelegtes Commitment abgeben haben, aber eine oder mehrere der Bedingungen zur Umsetzung des AIA (z.B. die Unterzeichnung des MCAA; s. S. 11) noch nicht erfüllen, jetzt schon auf die Liste der Partnerstaaten aufzunehmen, um in Zukunft ein Rückwirkungsproblem zu vermeiden (eine Anpassung der Liste der Partnerstaaten während des Jahres 2019 ist für einen Austausch im Jahr 2020 auf der Grundlage der liechtensteinischen AIA-Gesetzgebung nicht möglich). Klar ist aber, dass die G20, die OECD und das Global Forum diese umgehende Anpassung bei Erfüllung aller Voraussetzungen (s. S. 11) erwarten würden. Deshalb sollen auch diese Staaten und Gebiete Aufnahme in die Liste der Partnerstaaten finden. Ein tatsächlicher reziproker Austausch findet aber (wie bisher) nur dann statt, wenn diese Staaten zum Zeitpunkt des Austausches (September 2020) sämtliche Bedingungen erfüllen.
Wie bereits in der Vergangenheit ausgeführt (s. Bericht und Antrag Nr. 81/2017) hat das im Global Forum vorgenommene vorläufige länderspezifische Bewertungsverfahren betreffend die Einhaltung der Standards zum Schutz der Vertraulichkeit und des Datenschutzes eine wichtige Bedeutung in diesem Prozess. Die Prüfungen sind Teil eines phasenweise eingeführten Prüfmechanismus, auf dessen Basis einzelne Aspekte der Umsetzung des Standards untersucht werden. Es besteht die Erwartung, dass falls diese "Preliminary Assessment Reports" keine wesentlichen Mängel gezeigt haben, welche die Länder in einem Aktionsplan (sog. Action Plan) zu beseitigen haben, der AIA mit dem betreffenden Partnerland bei dessen Interesse reziprok umgesetzt wird. Falls in den Preliminary Assessment Reports wesentliche Mängel festgestellt werden, die zu einem Action Plan geführt haben, ist das entsprechende Land zwar als Partnerstaat aufzunehmen, der Austausch der Daten erfolgt aber bis nach dem Jahr der Beseitigung dieser festgestellten Mängel nicht reziprok, d.h. Liechtenstein wird von diesem Land vorerst zwar Daten empfangen, muss aber keine übermitteln. Diese schon
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bisher angewendete Praxis wird im Einklang mit dem internationalen Standard weitergeführt.
Die Partnerstaaten unter dem AIA-Abkommen mit der EU für den ersten Informationsaustausch im Jahr 2017 (betreffend die Meldeperiode 2016) und die Partnerstaaten unter dem MCAA für den ersten Informationsaustausch im Jahr 2018 (betreffend die Meldeperiode 2017) sowie den ersten Informationsaustausch im Jahr 2019 (betreffend die Meldeperiode 2018) sind in Anhang 1 der AIA-Verordnung bezeichnet.
Die derzeit bestehenden liechtensteinischen Partnerstaaten sind damit:
 
Nr.
Partnerstaat bzw. meldepflichtiger Staat
Anwendbarkeit ab
1.
Andorra
1. Januar 2017
2.
Anguilla
1. Januar 2017
3.
Argentinien
1. Januar 2017
4.
Aruba
1. Januar 2018
5.
Australien
1. Januar 2017
6.
Barbados
1. Januar 2018
7.
Belgien
1. Januar 2016
8.
Belize
1. Januar 2017
9.
Bermuda
1. Januar 2017
10.
Bonaire
1. Januar 2018
11.
Brasilien
1. Januar 2018
17
 
12.
Britische Jungferninseln
1. Januar 2017
13.
Bulgarien
1. Januar 2016
14.
Cayman Inseln
1. Januar 2017
15.
Chile
1. Januar 2017
16.
China
1. Januar 2017
17.
Cook Inseln
1. Januar 2018
18.
Costa Rica
1. Januar 2018
19.
Curaçao
1. Januar 2018
20.
Dänemark (exkl. Färöer Inseln und Grönland)
1. Januar 2016
21.
Deutschland
1. Januar 2016
22.
Estland
1. Januar 2016
23.
Färöer Inseln
1. Januar 2017
24.
Finnland (inkl. Åland)
1. Januar 2016
25.
Frankreich (inkl. Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion und exkl. Saint-Barthélemy und St. Martin)
1. Januar 2016
26.
Ghana
1. Januar 2018
27.
Gibraltar
1. Januar 2016
28.
Griechenland
1. Januar 2016
18
 
29.
Grönland
1. Januar 2017
30.
Guernsey
1. Januar 2017
31.
Indien
1. Januar 2017
32.
Indonesien
1. Januar 2018
33.
Irland
1. Januar 2016
34.
Island
1. Januar 2017
35.
Isle of Man
1. Januar 2017
36.
Israel
1. Januar 2018
37.
Italien
1. Januar 2016
38.
Japan
1. Januar 2017
39.
Jersey
1. Januar 2017
40.
Kanada
1. Januar 2017
41.
Kolumbien
1. Januar 2018
42.
Kroatien
1. Januar 2016
43.
Kuwait
1. Januar 2017
44.
Lettland
1. Januar 2016
45.
Libanon
1. Januar 2018
46.
Litauen
1. Januar 2016
19
 
47.
Luxemburg
1. Januar 2016
48.
Malaysia
1. Januar 2017
49.
Malta
1. Januar 2016
50.
Marshallinseln
1. Januar 2018
51.
Mauritius
1. Januar 2017
52.
Mexiko
1. Januar 2017
53.
Monaco
1. Januar 2017
54.
Montserrat
1. Januar 2018
55.
Nauru
1. Januar 2018
56.
Neuseeland
1. Januar 2017
57.
Niederlande (exkl. Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius und Sint Maarten)
1. Januar 2016
58.
Niue
1. Januar 2018
59.
Norwegen
1. Januar 2017
60.
Österreich
1. Januar 201620
61.
Polen
1. Januar 2016
62.
Portugal (inkl. Azoren und
Madeira)
1. Januar 2016
63.
Republik Korea (Süd)
1. Januar 2017
20
 
64.
Rumänien
1. Januar 2016
65.
Russland
1. Januar 2018
66.
Saba
1. Januar 2018
67.
Saint Kitts und Nevis
1. Januar 2018
68.
Saint Lucia
1. Januar 2018
69.
Saint Vincent und die Grenadinen
1. Januar 2017
70.
Samoa
1. Januar 2018
71.
San Marino
1. Januar 2017
72.
Saudi-Arabien
1. Januar 2018
73.
Schweden
1. Januar 2016
74.
Schweiz
1. Januar 2018
75.
Seychellen
1. Januar 2017
76.
Singapur
1. Januar 2018
77.
Sint Eustatius
1. Januar 2018
78.
Sint Maarten
1. Januar 2018
79.
Slowakei
1. Januar 2016
80.
Slowenien
1. Januar 2016
81.
Spanien (inkl. Kanarische Inseln)
1. Januar 2016
21
 
82.
Südafrika
1. Januar 2017
83.
Tschechien
1. Januar 2016
84.
Turks- und Caicosinseln
1. Januar 2017
85.
Ungarn
1. Januar 2016
86.
Uruguay
1. Januar 2018
87.
Vereinigtes Königreich (exkl. Anguilla, Britische Jungferninseln, Cayman Inseln, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Montserrat, Turks- und Caicosinseln)
1. Januar 2016
88.
Zypern
1. Januar 2016
In Bezug auf Australien ergibt sich eine Änderung. Wie die Steuerverwaltung im Newsletter vom 22. Juni 20183 mitgeteilt hat, hat Australien den AIA aufgrund seines abweichenden Wirtschaftsjahres unterjährig eingeführt. Für Zwecke des AIA stellt Australien ab dem Jahr 2018 jedoch auf das Kalenderjahr um. Die Steuerverwaltung und die zuständige Behörde Australiens haben sich daher darauf geeinigt, AIA-Daten erstmals im September 2019 betreffend der Meldeperiode 2018 auszutauschen und nicht wie ursprünglich vorgesehen schon im September 2018 betreffend der Meldeperiode 2017. Für die Meldeperiode 2017 konnten deshalb keine AIA-Daten betreffend Australien an die Steuerverwaltung übermittelt werden. Da der Landtag dem AIA mit Australien mit einer Anwendbarkeit ab dem 1. Januar 2017 zugestimmt hat, ist nun ein erneuter Landtagsbeschluss erforderlich, um den AIA mit Australien um ein Jahr zu verschieben. Für die liechtensteinischen Finanzinstitute ergeben sich dadurch keine Nachteile.



 
1"jurisdictions that have not satisfactorily implemented the internationally agreed tax transparency standards" http://www.oecd.org/tax/oecd-secretary-general-tax-report-g20-finance-ministers-july-2018.pdf.
 
2https://g20.org/sites/default/files/media/communique-_fmcbg_july.pdf
 
3https://www.llv.li/files/stv/stv-newsletter-2018-004.pdf.
 
LR-Systematik
0..3
0..35
0..35.1
LGBl-Nummern
2018 / 243
Landtagssitzungen
04. Oktober 2018
Stichwörter
bila­te­rale Akti­vie­rung des AIA über das MCAA
gemein­samer Meldestandard
Mul­ti­la­teral Com­pe­tent Aut­ho­rity Agree­ment; MCAA
Stan­dard für den auto­ma­ti­schen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch über Finanz­konten in Steuersachen