Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Datenschutzgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
und
Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates
Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes sowie zur Abänderung weiterer Gesetze am 8. Juni 2018 hat der Landtag die Vorlage grundsätzlich begrüsst und die Notwendigkeit dieser Vorlage aufgrund EWR-rechtlicher Verpflichtungen unterstrichen. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten.
Im Rahmen der Landtagsdebatte wurden diverse inhaltliche Fragen aufgeworfen. Soweit diese vom zuständigen Regierungsmitglied im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend ausführlich dazu Stellung.
Die Fragen betrafen schwerpunktmässig die Strafbestimmungen sowie den Ausspruch von Bussen durch das Landgericht. Die Busskompetenz wird nun neu der Datenschutzstelle übertragen. Die Datenschutzstelle hat damit das gesamte Verfahren in ihren Händen und kann entsprechend besser im Einzelfall abwägen, welche Massnahmen angemessen sind. Die Datenschutzstelle kann dadurch insbesondere zunächst auch nur eine Verwarnung aussprechen.
Weitere Fragen, welche zu Anpassungen führten, betrafen die Kürzung der Amtszeit des Leiters der Datenschutzstelle und die Möglichkeit seiner Wiederernennung. Ebenso wurden Anpassungen betreffend das Recht auf Betretung und Bereitstellung von Informationen der Datenschutzstelle vorgenommen. Auch das Recht auf bzw. die Pflicht zur Löschung von Daten in Bezug auf verbundene Daten und Backups wurde entsprechend der Diskussionen im Rahmen der ersten Lesung angepasst.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Amtsstellen
Stabsstellen
Finanzkontrolle
Datenschutzstelle
Landespolizei
Staatsanwaltschaft
Gerichte
Beschwerdekommissionen
Kommissionen und Beiräte
Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landtag
Gemeinden
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Vaduz, 04. September 2018
LNR 2018-1005
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Datenschutzgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Bericht und Antrag Nr. 36/2018) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 8. Juni 2018 hat der Landtag die Regierungsvorlagen betreffend die Totalrevision des Datenschutzgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Bericht und Antrag Nr. 36/2018) in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten.
Seitens der Landtagsabgeordneten wurden diverse inhaltliche Fragen gestellt und verschiedene Diskussionspunkte aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, nachfolgend detailliert beantwortet.