Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 71
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes (Motion zur Anpassung der Mandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen) aufgeworfenen Fragen 
 
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Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 10. Juni 2015 die Motion zur Anpassung der Mandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen an die Regierung überwiesen, womit diese beauftragt wurde, dem Landtag eine Gesetzesvorlage betreffend einer Neuregelung der im Gemeindegesetz verankerten Restmandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen zu unterbreiten, die dem Wählerwillen bestmöglich Rechnung trägt.
Anlässlich der Landtagssitzung vom 10. Juni 2015 führten die Motionäre aus, dass die Motion nicht eine grosse Revision des Gemeindegesetzes oder eine grosse Revision des Wahlvorgehens, sondern lediglich die Ausmerzung eines aufgetretenen Fehlers bezwecke.
Vor diesem Hintergrund reichte die Fraktion der Freien Liste am 2. August 2015 eine Motion zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei Gemeinderatswahlen ein, mit welcher die Regierung beauftragt werden sollte, dem Landtag eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei Wahlen auf Gemeindeebene vorsieht. Anlässlich der Landtagssitzung vom 2. September 2015 begründete die Freie Liste ihren Vorstoss damit, dass dem Wählerwillen nur dann bestmöglich Rechnung getragen werden könne, wenn das Grundmandatserfordernis abgeschafft werde. Da die gegenständliche behandelte Motion zur Anpassung der Mandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen diesen Aspekt nicht umfasse, bringe die Fraktion der Freie Liste das Anliegen der Abschaffung des Grundmandatserfordernisses in einer eigenen Motion ein. Diese Motion zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei Gemeinderatswahlen wurde am 2. September 2015 mit 10 Stimmen nicht an die Regierung überwiesen.
Im Rahmen der ersten Lesung der Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes zur Umsetzung der Motion zur Anpassung der Mandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen am 20. Juni 2018 wurden grundsätzliche auf die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses gerichtete Fragen gestellt und Anmerkungen sowie Forderungen zuhanden der Regierung formuliert. In der gegenständlichen Stellungnahme für die zweite Lesung macht die Regierung nähere das Grundmandatserfordernis betreffende Ausführungen, soweit dies nicht be-
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reits im Rahmen der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist. Dies, obwohl sich aus den obigen Ausführungen zur Historie der gegenständlich behandelten Motion klar ergibt, dass das Grundmandatserfordernis nicht Gegenstand der Motion und somit der vorliegenden Vorlage ist.
Zuständiges Ministerium
Ministerium Inneres, Bildung und Umwelt
Betroffene Stellen
Regierungskanzlei
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Vaduz, 04. September 2018
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes (BuA Nr. 41/2018) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 20. Juni 2018 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 41/2018 betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes (Motion zur Anpassung der Mandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen) beraten. Eintreten auf die Vorlage war mit 19 Stimmen weitgehend unbestritten.
In der Eintretensdebatte wurde seitens der Abgeordneten insbesondere das Grundmandatserfordernis als ein Element des geltenden Sitzverteilungsverfahrens diskutiert und weitergehende Abhandlungen zu einer Abschaffung des Grundmandatserfordernisses gewünscht. Ebenso wurde angeregt, die Regierung möge dem Landtag auf die zweite Lesung eine auf die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses gerichtete Gesetzesanpassung unterbreiten.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2018 / 269
Landtagssitzungen
04. Oktober 2018
Stichwörter
Gemein­de­rat­s­wahlen
Grund­man­dats­er­for­dernis Abschaffung
Neu­re­ge­lung der im Gemein­de­ge­setz veran­kerten Restmandatsverteilung