Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 76
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Schaffung eines institutionellen Rahmens für die makroprudenzielle Politik und Aufsicht) 
 
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Die gegenständliche Gesetzesvorlage dient der Umsetzung der Empfehlung ESRB/2011/3 des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB). Seit der Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken in das EWR-Abkommen per 30. September 2016 hat Liechtenstein den Inhalten dieser Verordnung nachzukommen. Die Verordnung sieht insbesondere die Schaffung des ESRB vor. Der ESRB ist für die Makroaufsicht über das Finanzsystem des EWR zuständig und soll dadurch einen Beitrag zur Abwendung oder Eindämmung von Systemrisiken für die Finanzmarktstabilität im EWR leisten. Die Schaffung desselben ist eine Folge der letzten Finanzkrise, welche im Jahr 2007 begann. Der ESRB soll insbesondere Empfehlungen und Abhilfemassnahmen zu identifizierten Risiken erteilen. Diesen Empfehlungen ist sodann von den EWR-Mitgliedstaaten nachzukommen. Die Empfehlung ESRB/2011/3 verlangt von den EWR-Mitgliedstaaten eine nationale Behörde zu benennen, welche mit der Durchführung der makroprudenziellen Politik betraut ist. Für die Umsetzung dieser Empfehlung schlägt die Regierung die Schaffung eines Ausschusses für Finanzmarktstabilität vor. Dieser Ausschuss soll aus je zwei Vertretern des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen (MPF) sowie der Finanzmarktaufsicht (FMA) bestehen, wobei das MPF als Vorsitz und die FMA als Sekretariat fungiert. Der Ausschuss kann u.a. alle für die Finanzmarktstabilität massgeblichen Sachverhalte erörtern, Warnungen und Empfehlungen des ESRB behandeln, Empfehlungen zuhanden der Regierung oder FMA unterbreiten sowie selbst Warnungen und Empfehlungen aussprechen. Der Ausschuss soll bei Bedarf mit dem ESRB sowie den relevanten EWR-Partnerinstitutionen zusammenarbeiten. Das MPF und die FMA stellen dem Ausschuss für Finanzmarktstabilität die für die Besorgung seiner Aufgaben notwendige Infrastruktur sowie die notwendigen Personalressourcen unentgeltlich zur Verfügung. Die Schaffung des Ausschusses ist daher weitgehend kostenneutral.
 
 
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
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Vaduz, 18. September 2018
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Schaffung eines institutionellen Rahmens für die makroprudenzielle Politik und Aufsicht) an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit Beschluss des gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 30. September 2016 (Beschluss Nr. 198/2016) wurde die Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (folgend "Verordnung") in das EWR-Abkommen übernommen. Liechtenstein ist dadurch verpflichtet, den Inhalten der Verordnung nachzukommen. Die Verordnung sieht insbesondere die Schaffung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) vor. Der ESRB ist als Gremium ohne eigene Rechtspersönlichkeit für die Makroaufsicht über das Finanzsystem des EWR zuständig und soll dadurch einen Beitrag zur Abwendung oder Eindämmung von Systemrisiken für die Finanzmarktstabilität im EWR leisten, die
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aus Entwicklungen innerhalb des Finanzsystems erwachsen, wobei er den makroökonomischen Entwicklungen Rechnung trägt, damit Phasen weit verbreiteter finanzieller Notlagen (wie bspw. die Finanzkrise 2007) vorgebeugt werden kann. Im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben ist der ESRB insbesondere dazu befugt, Empfehlungen für Abhilfemassnahmen zu den erkannten Risiken zu erteilen. Diesen Empfehlungen ist von den EWR-Mitgliedstaaten nachzukommen. Mitglieder des ESRB sind alle EU Mitgliedstaaten, die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) sowie die EWR/EFTA Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein. Liechtenstein ist im Verwaltungsrat und im Beratenden Fachausschuss des ESRB durch einen hochrangigen Vertreter des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen sowie durch einen hochrangigen Vertreter der FMA als Mitglied ohne Stimmrecht vertreten.
Die gegenständliche Gesetzesvorlage dient der Umsetzung der ESRB-Empfehlung ESRB/2011/3, welche von den ESRB-Mitgliedstaaten die Bestimmung einer Behörde verlangt, die mit der Durchführung der makroprudenziellen Politik betraut ist.
LR-Systematik
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95
952
LGBl-Nummern
2019 / 100
Landtagssitzungen
09. November 2018
Stichwörter
Ein­däm­mung von Sys­tem­ri­siken für die Finanzmarktstabilität
Emp­feh­lungen und Abhil­fe­mass­nahmen zu iden­ti­fi­zierten Risiken
ESRB
Euro­päi­scher Aus­schuss für Systemrisiken
Schaf­fung des ESRB
Schaf­fung eines Aus­schusses für Finanzmarktstabilität
Umset­zung der Emp­feh­lung ESRB/2011/3