Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 79
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage/Begrün­dung der Vorlage
2.Schwer­punkte der Vorlage
3.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
5.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.ANTRAG DER REGIERUNG
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der musikalischen Bildung (Programm Jugend und Musik)
 
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Das Programm Jugend und Musik (J+M) wurde von der Schweiz 2015 ins Leben gerufen, ähnlich dem seit Jahrzehnten etablierten Programm Jugend und Sport (J+S). Es handelt sich bei J+M um ein Breitenförderungsprogramm mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche zur musikalischen Aktivität zu führen und damit ihre Entwicklung und Entfaltung unter pädagogischen, sozialen und kulturellen Gesichtspunkten ganzheitlich zu fördern. Es basiert auf drei Säulen: 1. Kurse für Kinder und Jugendliche; 2. Lager für Kinder und Jugendliche; 3. Ausbildungskurse für Leiterinnen und Leiter der Angebote für Kinder und Jugendliche.
Das Abkommen sieht vor, dass Teilnehmende aus Liechtenstein an allen drei Säulen des Programms teilnehmen können. Liechtensteinische Organisationen können J+M-Angebote konzipieren und anerkennen lassen und in Liechtenstein oder der Schweiz durchführen. Liechtensteinische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein können aber auch an J+M-Angeboten von schweizerischen Organisationen teilnehmen. Den Organisatoren von J+M-Angeboten werden in beiden Staaten Beiträge nach den gleichen Grundsätzen ausgerichtet.
Mit dem vorliegenden Abkommen können Kinder und Jugendliche aus Liechtenstein am Schweizer J+M-Programm somit zu den gleichen Bedingungen teilnehmen wie Kinder und Jugendliche aus der Schweiz.
Die Details der finanziellen Abgeltung sind in einem Anhang des Abkommens festgelegt. Die Schweiz stellt Liechtenstein ihre Organisation für das Programm, einschliesslich aller damit verbundenen Leistungen gegen finanzielle Abgeltung des effektiven Aufwands, zur Verfügung. Die Kosten, welche Liechtenstein erwachsen, bemessen sich somit direkt an der Anzahl der teilnehmenden Personen aus Liechtenstein.
Ein allfälliger Mehraufwand in der Umsetzung des Abkommens ist mit dem bestehenden Personalaufwand zu gewährleisten.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
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Amt für Kultur
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Botschaft Bern
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Vaduz, 25. September 2018
LNR 2018-1116
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der musikalischen Bildung (Programm Jugend und Musik) an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage/Begründung der Vorlage
Das 2015 ins Leben gerufene Programm Jugend und Musik (J+M) der Schweiz geht auf eine Volksinitiative bzw. den entsprechenden indirekten Gegenvorschlag der Eidgenössischen Räte zurück: Am 23. September 2012 hat das Schweizer Stimmvolk einen neuen Verfassungsartikel zur Stärkung der Förderung der musikalischen Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, angenommen. Basierend auf diesem neuen Verfassungsartikel hat der Schweizer Bundesrat das Programm Jugend und Musik (J+M) konzipiert, ähnlich dem seit Jahrzehnten etablierten Programm Jugend und Sport (J+S). An letzterem Programm nimmt Liechtenstein seit 1981 auf der Basis eines bilateralen Abkommens mit der Schweiz teil. Auch beim Programm J+M bestand schon früh der Wunsch, -
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dieses auch liechtensteinischen Teilnehmenden zugänglich zu machen. Am 30. März 2015 unterzeichneten Regierungsrätin Aurelia Frick und Bundesrat Alain Berset eine Absichtserklärung, welche festhält, dass die Schweiz Liechtenstein die Teilnahme am J+M-Programm anbietet. Nachdem die Schweiz in der Zwischenzeit die Details des Programms ausgearbeitet und erste Erfahrungen damit gesammelt hat - im Jahr 2016 fanden die ersten Ausbildungskurse für Leiterinnen und Leiter statt, im Jahr 2017 folgten dann die ersten Kurse und Lager für Kinder und Jugendliche -, wurde der vorliegende Abkommenstext ausgearbeitet, welcher sich im Wesentlichen am Abkommen zu Jugend und Sport orientiert. Das Abkommen wurde am 25. Mai 2018 von Regierungsrätin Aurelia Frick und Bundesrat Alain Berset unterzeichnet.
Gemäss Abkommenstext tritt das Abkommen 30 Tage nach der gegenseitigen Notifikation über den Abschluss der notwendigen innerstaatlichen Verfahren in Kraft. In der Schweiz ist das innerstaatliche Genehmigungsverfahren bereits abgeschlossen, d.h. das Inkrafttretensdatum hängt vom Datum der Genehmigung durch den Landtag des Fürstentums Liechtenstein ab. Liechtenstein ist an einem möglichst baldigen Inkrafttreten interessiert, da das Programm den Teilnehmenden aus Liechtenstein erst danach zur Verfügung steht.
LR-Systematik
0..4
0..44
LGBl-Nummern
2019 / 015
Landtagssitzungen
09. November 2018
Stichwörter
Musi­ka­li­sche Bildung
Pro­gramm Jugend und Musik
Zusam­men­ar­beit Liech­tens­tein Schweiz