Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen vom 17. August 2018 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Jersey zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung.
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Das am 17. August 2018 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Jersey steht im Einklang mit der von der Regierung beschlossenen Abkommensstrategie und den eingegangenen internationalen Verpflichtungen unter Berücksichtigung der im Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des BEPS-Projekts der OECD und G20-Staaten, sowie der allgemeinen liechtensteinischen Abkommenspolitik.
Gegenstand des Abkommens ist die Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und die Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung. Das Abkommen entspricht dem internationalen Standard der OECD und berücksichtigt dementsprechend die im Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD und der G20 Länder, welche Liechtenstein durch seine Teilnahme am sogenannten Inclusive Framework der OECD mitträgt. Zugleich wurde der liechtensteinischen Abkommenspraxis und derjenigen von Jersey Rechnung getragen. Im DBA mit Jersey wurde entsprechend der liechtensteinischen Abkommenspolitik zusätzlich zum international üblichen Verständigungsverfahren auch eine Schiedsklausel vereinbart. Wie in allen liechtensteinischen DBA wurde der steuerliche Informationsaustausch nach internationalem Standard vereinbart.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Steuerverwaltung
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Vaduz, 2. Oktober 2018
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen vom 17. August 2018 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Jersey zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung an den Landtag zu unterbreiten.
Am 7. und 8. Juni 2018 fanden die Verhandlungen zwischen den Delegationen beider Staaten in Vaduz statt. Die Verhandlungen konnten am 8. Juni 2018 mit der Paraphierung des vorliegenden Abkommens abgeschlossen werden.
Im Rahmen der Verhandlungen wurde den wirtschaftlichen Beziehungen und den daraus erwachsenden Bedürfnissen und Wünschen der beiden Vertragsstaaten umfassend Rechnung getragen.
Die für Liechtenstein relevanten Schlüsselthemen bei den Verhandlungen waren:
Keine Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren;
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Anerkennung von liechtensteinischen Vermögensstrukturen, Vorsorgeeinrichtungen und gemeinnützigen Organisationen;
Anerkennung von liechtensteinischen Fonds;
Quellenstaatsprinzip bei Renten;
Informationsaustausch nach geltendem internationalem Standard.
Alle für Liechtenstein wichtigen Schlüsselthemen konnten erfolgreich im Abkommen vereinbart werden.