Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der Ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Winrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfondsgesetz; PFG) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FMAG) und die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) aufgeworfenen Fragen
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In seiner Sitzung vom 6. September 2018 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfondsgesetz; PFG) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FMAG) und die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) in erster Lesung beraten und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden.
Die Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung ist in den EU-Mitgliedstaaten bis zum 13. Januar 2019 umzusetzen. Die Richtlinie (EU) 2016/2341 befindet sich noch im Übernahmeverfahren in das EWR-Abkommen und es ist nicht davon auszugehen, dass das EWR-Übernahmeverfahren bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein wird. Es wurde die Entscheidung getroffen, die liechtensteinischen Umsetzungsmassnahmen nicht vom Inkrafttreten des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2016/2341 abhängig zu machen, sondern das Gesetzespaket gleichzeitig mit dem Inkrafttreten in der EU am 13. Januar 2019 in Kraft zu setzen, um mögliche Nachteile für die liechtensteinischen Markteilnehmer, die ihre Tätigkeit fast ausschliesslich im EWR-Raum ausüben, zu verhindern.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
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Vaduz, 9. Oktober 2018
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfondsgesetz; PFG) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FMAG) und die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) (BuA Nr. 54/2018) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 6. September 2018 wurde die Totalrevision des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfondsgesetz; PFG) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FMAG) und die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) in erster Lesung behandelt und begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Die erste Lesung erfolgte mittels Gesetzesaufruf.
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Die Regierung wird unter Kapitel 2. zwei grundsätzliche Themen behandeln und in Kapitel 3. auf eine spezifische Frage zu Art. 28 PFG sowie auf eine rein formelle Anpassung eingehen.