Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 89
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über die Abän­de­rung der Exekutionsordnung
2.Gesetz über die Abän­de­rung der Konkursordnung
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Rechtspflegergesetzes
4.Gesetz über die Abän­de­rung des Strafgesetzbuches
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung der Exekutionsordnung (EO) sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
 
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung der Exekutionsordnung (EO) sowie weiterer Gesetze am 6. September 2018 begrüsste der Landtag die gegenständliche Reform des Exekutionsrechts. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten.
Im Rahmen der Landtagsdebatte wurden nur wenige inhaltliche Fragen aufgeworfen. Soweit diese vom zuständigen Regierungsmitglied im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend ausführlich dazu Stellung.
Die Fragen betrafen schwerpunktmässig das Exequaturverfahren, die Befugnisse des Gerichtsvollziehers im Zusammenhang mit dem Öffnen verschlossener Türen und Behältnisse und den weiteren Fortgang des Gesamtprojekts der Totalrevision des Exekutionsrechts.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
Landgericht
Obergericht
Oberster Gerichtshof
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Vaduz, 09. Oktober 2018
LNR 2018-1175
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung der Exekutionsordnung (EO) sowie weiterer Gesetze (BuA Nr. 62/2018) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 6. September 2018 hat der Landtag die Regierungsvorlagen betreffend die Abänderung der Exekutionsordnung (EO) sowie weiterer Gesetze (Bericht und Antrag Nr. 62/2018) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten. Mehrere Abgeordnete begrüssten das Gesetzesprojekt in ihren Eintretensvoten ausdrücklich. Die Vorlagen wurden als sehr überzeugend und wichtig bezeichnet. So wurde insbesondere die Stärkung der Selbstständigkeit des Gerichtsvollziehers im Hinblick auf eine Steigerung der Effizienz und Vereinfachung des Exekutionsverfahrens für zielführend erachtet.
Seitens der Landtagsabgeordneten wurden nur wenige inhaltliche Fragen gestellt. Diese Fragen werden, sofern dies nicht oder nicht abschliessend bereits
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anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, nachfolgend detailliert beantwortet.
LR-Systematik
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281
2
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282
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17
173
3
31
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LGBl-Nummern
2018 / 475
2018 / 474
2018 / 473
2018 / 472
Stichwörter
Abän­de­rung Exekutionsordnung
Abän­de­rung Konkursordnung
Abän­de­rung Rechtspflegergesetz
Abän­de­rung Strafgesetzbuch
Befug­nisse Gerichtsvollzieher
Exe­qua­tur­ver­fahren