Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2018 / 91
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
5.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Forderungsverzicht auf das ausstehende Darlehen sowie die Darlehensverzinsung 2018 des Liechtensteinischen Landesspitals
 
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Verschiedene nachfrageseitige Entwicklungen und eine verschärfte Konkurrenzsituation führten dazu, dass im vergangenen Jahr infolge eines starken Rückgangs der Fallzahlen beim Liechtensteinischen Landesspital mit Bericht und Antrag Nr. 54/2017 für die Jahre 2017 bis 2019 jeweils ein Liquiditätsbeitrag beantragt werden musste. Mit diesen Sonderbeiträgen konnte der Ertragsausfall teilweise kompensiert und die Zahlungsfähigkeit des Landesspitals gesichert werden. Um nun auch bilanzseitig eine Bereinigung vornehmen und einem möglichen vollständigen Verzehr des Eigenkapitals entgegenzuwirken, soll das Land Liechtenstein auf die Rückzahlung des Betriebsdarlehens verzichten. Das Darlehen, welches zum Zeitpunkt des Übertrags im Jahr 2000 CHF 3 Mio. betrug und die damalige Liquidität des Landesspitals sichern sollte, wurde beim Übergang des Landespitals von der Gemeinde Vaduz an das Land Liechtenstein von diesem übernommen. Das Landesspital konnte in den vergangenen Jahren einen Teil des Darlehens, nämlich CHF 682'639.84 zurückzahlen. Die Forderung des Landes beträgt somit derzeit CHF 2'317'360.16 und der Forderungsverzicht führt zu einer ausserordentlichen Abschreibung in derselben Höhe in der Erfolgsrechnung 2018 des Landes. Gleichzeitig soll auch auf die Verzinsung im aktuellen Jahr verzichtet werden. Dies führt im Jahr 2018 zu geringeren Zinserträgen von rund CHF 52'000 zu Lasten der Erfolgsrechnung.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Gesellschaft
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Stabsstelle Finanzen
Landeskasse
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Vaduz, 9. Oktober 2018
LNR 2018-1213
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Forderungsverzicht auf das ausstehende Darlehen sowie die Darlehensverzinsung 2018 des Liechtensteinischen Landesspitals an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit dem Bericht und Antrag Nr. 46/1999 betreffend die Übergabe der Trägerschaft des Krankenhauses Vaduz von der Gemeinde Vaduz an das Land Liechtenstein sowie die Schaffung eines Gesetzes über das Liechtensteinische Landesspital in Vaduz wurde die Trägerschaft des damaligen Krankenhauses Vaduz durch das Land Liechtenstein übernommen. Im betreffenden Bericht und Antrag wird hierzu ausgeführt:
"Das Spital Vaduz nimmt bei der gesundheitlichen Versorgung des Landes eine wichtige Funktion ein. Es verfügt heute über ein breit gefächertes Leistungsspektrum im Bereich der Grundversorgung sowie teilweise der erweiterten Grundversorgung und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Spitalversorgung der liechten-
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steinischen Bevölkerung. In der Vergangenheit ist dieses Spital von der Gemeinde Vaduz betrieben worden. Das Land hatte jeweils das Defizit zu tragen. Die Führung des Spitals, das der ganzen liechtensteinischen Bevölkerung offen steht, ist zweifellos als Aufgabe des Landes zu verstehen. Das Spital soll deshalb in eine Landesträgerschaft überführt werden.
Nach Verhandlungen zwischen dem Land und der Gemeinde Vaduz konnte am 4. Dezember 1998 eine formelle vertragliche Vereinbarung zur Übergabe der Trägerschaft an das Land unterzeichnet werden, welche der Zustimmung des Landtages unterliegt.
Die Vereinbarung hält im Wesentlichen fest, dass das Land Liechtenstein für die Übernahme des Spitals eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit Sitz in Vaduz errichten und die Gemeinde Vaduz das Gebäude entschädigungslos in die neue Trägerschaft einbringen wird. Das Land verpflichtet sich, der Gemeinde Vaduz einen jährlichen Baurechtszins von Sfr. 22'000.-- zu bezahlen sowie eine einmalige symbolische Entschädigung von Sfr. l. --für die Übernahme der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände auszurichten. Der bisher von der Gemeinde Vaduz zur Verfügung gestellte Betriebskredit in Höhe von Sfr. 3 Mio. wird zukünftig das Land bereitstellen. Für dringende Instandstellungsarbeiten leisten beide Parteien bis zur Übernahme des Spitals durch das Land einen Betrag von je Sfr. 1.1 Mio."
Per Übernahmevertrag wurde der Baurechtsvertrag an die damals noch zu errichtende Stiftung übertragen. Zudem wurden die Übernahme des Baurechtszinses, des Gebäudes, der mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, des Betriebskredites zur Erhaltung der Liquidität in Höhe von CHF 3 Mio., sowie die Absicherung des Betriebskredits vereinbart.
Der Betriebskredit wurde somit neu dem Landesspital durch das Land gewährt. Dies wurde im Gesetz über das Liechtensteinische Landesspital (LLSG) in Art. 5
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Abs. 3 verankert. Dort wird auch die Verzinsung geregelt. Der Betriebskredit stellte die damals benötigte Liquidität sicher, belastet jedoch auch die Bilanz des Liechtensteinischen Landesspitals. In den Jahre 2012 bis 2015 konnte das Landespital gesamthaft CHF 682'639.84 zurückzahlen. Der ausstehende Restbetrag beläuft sich folglich auf CHF 2'317'360.16.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2018 / 267
Landtagssitzungen
08. November 2018
Stichwörter
Finanz­be­schluss
Liech­tens­tei­ni­sches Landesspital
Liqui­di­täts­bei­trag
Ver­zicht Rück­zah­lung Darlehen