Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Sportgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes (Anpassung der sportförderstrukturen) aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Sportgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes (BuA Nr. 47/2018) zur Anpassung der Sportförderstrukturen hat der Landtag verschiedene inhaltliche Fragen aufgeworfen. Soweit diese vom zuständigen Regierungsmitglied im Zuge der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Die Hauptdiskussionspunkte bildeten die Schaffung eines Sportrates, die Definition des Leistungs- und Spitzensportlers, die Finanzflüsse im Rahmen der Sportförderung sowie die geplante Leistungsvereinbarung mit dem Liechtenstein Olympic Committee (LOC) zur Delegation der verbandsorientierten Sportförderung.
Im Rahmen der Erarbeitung der gegenständlichen Stellungnahme zur zweiten Lesung wurde festgestellt, dass Art. 20 und 22 des Sportgesetzes betreffend Massnahmen gegen das Doping sogenannte Doppelnormen enthalten und deshalb angepasst werden sollten. Gemäss dem Zollvertrag mit der Schweiz ist das schweizerische Sportförderungsgesetz anwendbar soweit die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Mitteln zu Dopingzwecken betroffen ist. Die beiden Tatbestände "Einführen" und "Ausführen", welche in Art. 20 betreffend verbotene Handlungen und 22 betreffend Strafbestimmungen genannt werden, müssen deshalb aus legistischen Gründen im Sportgesetz gestrichen werden.
Betreffend die Finanzierung der zukünftigen Sportförderung wird nunmehr ein Finanzbeschluss über die Gewährung von Staatsbeiträgen für die verbandsorganisierte Sportförderung für die Jahre 2019 bis 2022 vorgeschlagen, wonach das Land an das Liechtenstein Olympic Committee in diesen Jahren einen jährlichen Staatsbeitrag von jeweils 1'790'000 Franken ausrichtet.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Betroffene Stellen
Stabsstelle für Sport
Sportkommission
Liechtenstein Olympic Committee
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Vaduz, 9. Oktober 2018
LNR 2018-1187
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Sportgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes (Anpassung der Sportförderstrukturen; BuA Nr. 47/2018) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 20. Juni 2018 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 47/2018 betreffend die Abänderung des Sportgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes (Anpassung der Sportförderstrukturen) beraten. Die Vorlage wurde überwiegend begrüsst. Mit 18 Stimmen bei 22 Anwesenden wurde Eintreten auf die Gesetzesvorlage beschlossen.
In der Eintretensdebatte sowie anlässlich der ersten Lesung wurden seitens der Abgeordneten allgemeine Fragen sowie spezifische Fragen zu den einzelnen Artikeln im Sportgesetz aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung erfolgt ist, in den folgenden Kapiteln beantwortet.
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Im Weiteren wird dem Landtag mit der gegenständlichen Vorlage ein Finanzbeschluss über die Gewährung von Staatsbeiträgen für die verbandsorganisierte Sportförderung für die Jahre 2019 bis 2022 unterbreitet, wonach das Land an das Liechtenstein Olympic Committee in diesen Jahren einen jährlichen Staatsbeitrag von jeweils 1'790'000 Franken ausrichtet.