Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Wirtschaftsprüfergesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
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In der Sitzung vom 7. September 2017 hat der Landtag die gegenständliche Vorlage zur Schaffung eines Wirtschaftsprüfergesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. In der Eintretensdebatte wurde die Vorlage grundsätzlich begrüsst. Es gab eine Frage im Zusammenhang mit dem fehlenden Gegenrecht mit der Schweiz, eine Frage betreffend den einzusetzenden Prüfungsausschuss bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, sowie Fragen zur Anwendung der Internationalen Prüfungsstandards als auch zur technischen Abwicklung von Qualitätssicherungsprüfungen. Die aufgeworfenen Fragen werden von der Regierung im Rahmen dieser Stellungnahme beantwortet.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Finanzmarktsaufsicht Liechtenstein (FMA)
Amt für Justiz
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Vaduz, 30. Oktober 2018
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Wirtschaftsprüfergesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 38/2017) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 7. September 2017 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Schaffung eines Wirtschaftsprüfergesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Im Rahmen der ersten Lesung wurde von den Landtagsabgeordneten eine Frage im Zusammenhang mit dem fehlenden Gegenrecht mit der Schweiz, eine Frage betreffend den einzusetzenden Prüfungsausschuss bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, sowie Fragen zur Anwendung der Internationalen Prüfungsstandards als auch zur technischen Abwicklung von Qualitätssicherungsprüfungen gestellt. Auf diese Fragen wird, sofern sie nicht bereits durch den Regie-
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rungschef anlässlich der ersten Lesung im Landtag beantwortet wurden, nachstehend näher eingegangen.
Zwischen der ersten Lesung der Vorlage im September 2017 und der nunmehrigen zweiten Lesung der Vorlage liegt ein Zeitraum von mehr als einem Jahr. Diese zeitliche Verzögerung der zweiten Lesung hat sich aufgrund der verzögerten Übernahme der Richtlinie 2014/56/EU und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 in das EWR-Abkommen ergeben. Die Regierung hat zunächst die Behandlung der beiden EU-Rechtsakte im Gemeinsamen EWR-Ausschuss abgewartet. Am 27. April 2018 wurde schliesslich der EWR-Übernahmebeschluss bzgl. der beiden EU-Rechtsakte im Gemeinsamen EWR-Ausschuss beschlossen. Der entsprechende Bericht und Antrag zur Zustimmung des Landtages zum betreffenden EWR-Übernahmebeschluss Nr. 102/2018 wurde im September 2018 vom Landtag genehmigt. Aufgrund der von Island, Liechtenstein und Norwegen bei der Beschlussfassung des EWR-Übernahmebeschlusses Nr. 102/2018 angemeldeten verfassungsrechtlichen Vorbehalte, welche das Inkrafttreten des EWR-Übernahmebeschlusses aufschieben, ist der EWR-Übernahmebeschluss Nr. 102/2018 des EWR-Ausschusses jedoch nach wie vor nicht in Kraft getreten. Somit sind auch die Richtlinie 2014/56/EU und die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 bislang für die EWR/EFTA-Staaten noch nicht in Kraft getreten. Die Regierung hat die Situation überwacht und ist zum Schluss gelangt, dass mit der zweiten Lesung nicht noch länger zugewartet werden soll. Es ist davon auszugehen, dass die EU-Rechtsakte im ersten Halbjahr 2018 in den EWR -Staaten in Kraft treten, weshalb nunmehr die zweite Lesung und Verabschiedung im Landtag erfolgen soll, wobei das Inkrafttreten der Vorlage an das Inkrafttreten des Gemeinsamen Beschlusses des EWR-Ausschusses gekoppelt wird.