Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (EWR-Interbankenentgelteverordnung-Durchführungsgesetz - EWR-IBEV-DG) sowie die Abänderung des FMAG aufgeworfenen Fragen
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Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 9. November 2018 das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (EWR-Interbankenentgelteverordnung-Durchführungsgesetz - EWR-IBEV-DG) sowie die Abänderung des FMAG in erster Lesung beraten. In der Eintretensdebatte wurde die Vorlage grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden. Zunächst wurde seitens eines Landtagsabgeordneten thematisiert, dass aus dem Bericht und Antrag geschlossen werden könne, dass die Aufgaben im Rahmen der aktuellen Ressourcen zu bewältigen sind. Zudem wurde seitens eines Landtagsabgeordneten auf eine allfällige Auswirkung auf die hauptsächlich aus der Schweiz stammenden "in Liechtenstein tätigen Akquirierer" hingewiesen. Weiter ergaben sich seitens zweier Landtagsabgeordneter Fragen betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2015/751 in den EWR. Schliesslich wurde seitens mehrerer Landtagsabgeordneter die im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage erfolgte starke Überarbeitung bzw. deutliche Reduzierung des Sanktionskatalogs erörtert und begrüsst.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (MPF)
Betroffene Stelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
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Vaduz, 15. Januar 2019
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (EWR-Interbankenentgelteverordnung-Durchführungsgesetz - EWR-IBEV-DG) sowie die Abänderung des FMAG (BuA Nr. 87/2018) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 9. November 2018 wurde das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (EWR-Interbankenentgelteverordnung-Durchführungsgesetz - EWR-IBEV-DG) sowie die Abänderung des FMAG in erster Lesung beraten. In der Eintretensdebatte wurde die Vorlage grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Das EWR-IBEV-DG dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2015/751. Die Verordnung (EU) 2015/751 wird in Liechtenstein nach Übernahme in das EWR--
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Abkommen unmittelbar verbindlich. Das betrifft vor allem die Art. 1 bis 12 und 16. Um die effiziente Anwendung der Verordnung (EU) 2015/751 in Liechtenstein zu gewährleisten, sind jedoch verschiedene "technische Durchführungsmassnahmen" zu treffen (Art. 7 EWR-Abkommen), da die Verordnung in den Art. 13 bis 15 nicht hinreichend determiniert ist. Dies betrifft insbesondere die Nennung der zuständigen Behörde und die Zuordnung der notwendigen Kompetenzen sowie Strafbestimmungen und Bestimmungen zum aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren.
Die Regierung wird in den Kapiteln 2. und 3. auf die im Rahmen der Eintre-tensdebatte gestellten Fragen und Anregungen eingehen, soweit sie das zuständige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der Eintretensdebatte abschliessend beantwortet hat.