Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrags an den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein für die Jahre 2020 bis 2023
4
Der Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR) erfüllt als unabhängige, weisungsungebundene und eigenverantwortliche Institution im Bereich des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte in Liechtenstein sowohl national wie auch international wichtige und unabdingbare Funktionen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für diese Menschenrechtsinstitution wurden mit Gesetz vom 4. November 2016 über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMRG; LGBl. 2016 Nr. 504), das am 1. Januar 2017 in Kraft trat, geschaffen.
Damit wurden eine langjährige internationale Empfehlung sowie die Forderung der Zivilgesellschaft nach einer unabhängigen Anlauf- und Beratungsstelle umgesetzt.
Gemäss Art. 4 VMRG obliegen dem VMR insbesondere folgende Aufgaben: Beratung von Behörden und Privaten in Menschenrechtsfragen, Unterstützung von Opfern von Menschenrechtsverletzungen, Information der Öffentlichkeit über die Menschenrechtslage im Inland, Durchführung von Untersuchungen und Empfehlung von geeigneten Massnahmen, Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen und zur Ratifikation internationaler Übereinkommen sowie Förderung des Dialogs und der nationalen und internationalen Zusammenarbeit mit menschenrechtsrelevanten Stellen.
Der VMR nimmt zudem als unabhängige Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche die Aufgaben nach Art. 96 Abs. 2 des Kinder- und Jugendgesetzes wahr.
Der VMR finanziert sich gemäss Art. 6 VMRG über Beiträge des Landes, Mitgliederbeiträge, private Spenden und Erträge aus eigenen Leistungen. Für die ersten drei Jahre nach Inkrafttreten des VMRG (2017 bis 2019) wurde dem VMR mittels Finanzbeschluss ein Staatsbeitrag von CHF 350'000 pro Jahr zugesprochen.
Für die zukünftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags in den kommenden vier Jahren wird beim Hohen Landtag die Gewährung eines Staatsbeitrags in der Höhe von CHF 350'000 pro Jahr für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 per Finanzbeschluss beantragt. Die Gesamtkosten für die Jahre 2020 bis 2023 belaufen sich auf CHF 1'400'000.
5
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Stelle
Amt für Soziale Dienste
6
7
Vaduz, 17. September 2019
LNR 2019-1217
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrags an den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 zu unterbreiten.
Mit Schreiben vom 15. April 2019 ersuchte der Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR) das Land Liechtenstein um die weitere Gewährung des Staatsbeitrags von CHF 350'000.
Liechtenstein bekennt sich international und national aktiv zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte. Mit Gesetz vom 4. November 2016 über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMRG; LGBl. 2016 Nr. 504), das am 1. Januar 2017 in Kraft trat, wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine unabhängige, weisungsungebundene und eigenverantwortliche nationale Menschenrechtsinstitution im Sinne der Pariser Prinzipien der Vereinten Natio-
8
nen geschaffen. Damit wurden eine langjährige internationale Empfehlung sowie die Forderung der Zivilgesellschaft nach einer unabhängigen Anlauf- und Beratungsstelle umgesetzt.
Die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ), die von 2010 bis 2016 im Auftrag des Landtags tätig war, gehört seit Inkrafttreten des VMRG ebenfalls dem VMR an.
Gleichzeitig mit der Schaffung des VMR wurde auch die Verwaltungsreform im Bereich Chancengleichheit und Integration abgeschlossen: Die unabhängigen Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit, ebenso die Aufgaben der vormaligen Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann, wurden dem VMR übertragen, während die behördlichen Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit sowie einige Aufgaben des Ausländer- und Passamtes im Bereich Migration/Integration in den neu geschaffenen Fachbereich Chancengleichheit innerhalb des Amtes für Soziale Dienste verlagert wurden.
Auch die finanziellen Mittel wurden gesplittet, sodass dem VMR für die Jahre 2017 bis 2019 per Finanzbeschluss des Hohen Landtags ein Staatsbeitrag von CHF 350'000 pro Jahr zugesprochen wurde. Zusätzlich hat die Regierung für die Errichtung der Geschäftsstelle den VMR mit einem einmaligen Beitrag von maximal CHF 30'000 unterstützt.
Am 10. Dezember 2016, dem internationalen Tag der Menschenrechte, wurde der VMR von 26 Nichtregierungsorganisationen gegründet. Mitte 2017 konnte nach dem Einrichten der Geschäftsstelle in Vaduz die Geschäftstätigkeit aufgenommen werden. Dem VMR gehören mit Stand 31. Dezember 2018 30 Mitgliederorganisationen und 55 Einzelpersonen an. Der Vorstand des VMR setzt sich aus sieben Personen zusammen, die Geschäftsstelle ist mit 3 Personen mit insgesamt 160 Stellenprozenten besetzt.
9
Der übergeordnete Auftrag des VMR besteht im Schutz und in der Förderung der Menschenrechte in Liechtenstein. Gemäss Art. 4 VMRG nimmt der VMR insbesondere folgende Aufgaben wahr: Beratung von Behörden und Privaten in Menschenrechtsfragen, Unterstützung von Opfern von Menschenrechtsverletzungen, Information der Öffentlichkeit über die Menschenrechtslage im Inland, Durchführung von Untersuchungen und Empfehlung von geeigneten Massnahmen, Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen und zur Ratifikation internationaler Übereinkommen sowie Förderung des Dialogs und der nationalen und internationalen Zusammenarbeit mit menschenrechtsrelevanten Stellen.
Der VMR nimmt zudem als unabhängige Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche die Aufgaben nach Art. 96 Abs. 2 des Kinder- und Jugendgesetzes wahr.
Gemäss Art. 3 VMRG ist der VMR in der Erfüllung seiner Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden und entscheidet über den Einsatz der finanziellen Mittel eigenverantwortlich. Der VMR finanziert sich gemäss Art. 6 VMRG mittels Beiträgen des Landes, Mitgliederbeiträgen, privaten Spenden und Erträgen aus eigenen Leistungen.