Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2019 / 126
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Geplante Umsetzung
5.Ver­hältnis zur Schweiz
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 187/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen)
 
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Am 11. Dezember 2015 wurde die Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Damit wurde nach über 25 Jahren die Pauschalreiserichtlinie 90/314/EWG vom 13. Juni 1990 abgelöst.
Die neue Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen soll durch eine Anpassung der Rechte von Reisenden an die Entwicklung des Marktes den Konsumentenschutz stärken und Regelungslücken schliessen. Insbesondere soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass zusätzlich zu den traditionellen Vertriebswegen das Internet als Mittel zum Angebot von Reiseleistungen erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Reiseleistungen werden heutzutage nicht nur in der herkömmlichen Form von vorab zusammengestellten Pauschalreisen angeboten, sondern häufig nach den Vorgaben des Kunden oder von diesem selbst zusammengestellt. Die Richtlinie will bezüglich derartiger Angebote den Schutz für Reisende erhöhen und diesen sowie auch den Unternehmern mehr Transparenz und Rechtssicherheit bieten.
Materiell erweitert die neue Richtlinie gegenüber der bisherigen Richtlinie den Anwendungsbereich des EWR-rechtlichen Regulativs und führt neben der Pauschalreise eine neue Kategorie der "verbundenen Reiseleistungen" ein. Sie regelt zudem vorvertragliche Informationspflichten, den Inhalt des Pauschalreisevertrags, Vertragsänderungen vor Beginn der Reise samt Rücktrittsmöglichkeiten, die rechtlichen Konsequenzen bei nicht ordnungsgemässer Erfüllung der vertraglichen Reiseleistungen und den Schutz bei Insolvenz. Die Richtlinie wird durch ein neues Gesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz; PRG) in Liechtenstein umgesetzt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Betroffene Stelle
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 8. Oktober 2019
LNR 2019-1395 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 187/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 22. September 2017 an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 31. Dezember 2015 ist die Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates (im Folgenden: Richtlinie) in der EU in Kraft getreten.1
Ziel der Richtlinie ist es in erster Linie, den rechtlichen Rahmen den tatsächlichen Entwicklungen des Reisemarktes anzupassen und Regelungslücken zu schliessen.
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Die Änderungen sollen zu einem hohen Schutzniveau für Konsumenten beitragen und durch eine Angleichung der Rechtsvorschriften Hindernisse auf dem Binnenmarkt beseitigen.
Die Richtlinie löst sich vom bisherigen Ansatz einer Mindestharmonisierung zugunsten einer Vollharmonisierung, die es den Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht erlaubt, abweichende innerstaatliche Rechtsvorschriften anzuwenden. Punktuell belässt die Richtlinie den Mitgliedstaaten jedoch gesetzgeberischen Spielraum, um Vorschriften einzuführen oder beizubehalten, die ein abweichendes Schutzniveau für Reisende gewährleisten.



 
1ABl. L 326 vom 11.12.2015, S. 1.
 
LR-Systematik
0..1
0..11
LGBl-Nummern
2020 / 034
Landtagssitzungen
08. November 2019
Stichwörter
Anpas­sung der Rechte von Reisenden
Pau­schal­reisen und ver­bun­dene Reiseleistungen
Richt­linie (EU) 2015/2302
Rück­tritts­mög­lich­keiten
Stär­kung Konsumentenschutz
ver­bun­dene Reiseleistungen
vor­ver­trag­liche Informationspflichten