Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2019 / 127
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes (EEG) zur Schaffung von Energiekatastern 
 
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Mit der gegenständlichen Vorlage soll der erforderliche Rechtsrahmen für die Führung und den Betrieb von Energiekatastern in Liechtenstein geschaffen werden. Energiekataster enthalten konsolidierte Informationen über den Energie- und Wasserverbrauch auf Gemeinde- und Landesebene und zeigen die Entwicklungen im Energiebereich auf. Anhand genau definierter Indikatoren ermöglichen die Katasterdaten eine Erfassung und Auswertung des tatsächlichen Energieverbrauchs; auch die Wirkung von Massnahmen kann überprüft werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen insbesondere als Basis für Energieprognosen, -strategien und -konzepte, Versorgungssicherheit sowie für die Planung und Umsetzung konkreter energiepolitischer Massnahmen dienen. Ziel ist ein zuverlässiges Informationssystem über den tatsächlichen Energie- und Wasserverbrauch, die Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energien und die Prüfung der Energieeffizienz.
Mit der Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlage für Energiekataster kommt die Regierung einem Anliegen und Bedürfnis der Gemeinden nach, eine rechtliche Basis für ihr Engagement im Bereich erneuerbarer Energien und Nachhaltigkeit zu erhalten, um so die Umsetzung energiepolitischer Massnahmen, wovon insbesondere das Label "Energiestadt" zu nennen ist, langfristig sichern zu können. Zudem sollen Synergien genutzt und über die Gemeindeebene hinaus die Grundlage für einen landesweiten Energiekataster geschaffen werden, für dessen Führung die Energiefachstelle beim Amt für Volkswirtschaft zuständig sein wird. Damit setzt die Regierung eine der im Rahmen der Energiestrategie 2020 definierten Massnahmen konkret um.
Durch die gesetzliche Verankerung der Energiekataster werden in diesem Bereich Rechtssicherheit und -klarheit geschaffen bzw. dank verbindlicher Parameter und Standards erhöht. Davon profitieren nicht nur die Gemeinden und das Land, sondern auch Unternehmen, die im Energiebereich tätig sind, sowie letztlich die Produzenten und Verbraucher selbst, die darauf vertrauen dürfen, dass ihre Verbrauchsdaten nur in dem gesetzlich vorgegebenen Umfang und mit der gebotenen Vertraulichkeit verarbeitet werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
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Betroffene Stellen
Amt für Volkswirtschaft
Amt für Bau und Infrastruktur
Amt für Statistik
Amt für Umwelt
Gemeinden
Liechtensteinische Gasversorgung
Liechtensteinische Kraftwerke
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Vaduz, 8. Oktober 2019
LNR 2019-1341
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes (EEG) zur Schaffung von Energiekatastern an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Energie, die Energieversorgung und der Energieverbrauch sind allgegenwärtig und aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Energie hat wesentlich zu unserem heutigen Wohlstand beigetragen und stellt unsere Gesellschaft gerade deshalb vor grosse Herausforderungen: Bevölkerungswachstum, höhere Lebens-standards, Industrialisierung und Digitalisierung haben dazu geführt, dass welt-weit der Bedarf an und der Verbrauch von Energie stetig gewachsen sind. Im Fürstentum Liechtenstein wuchs der gesamte Energiebedarf bis etwa 2008 stetig an. Erst seit dieser Zeit ist eine Stabilisierung feststellbar. Der weltweit wachsende Energieverbrauch führt wiederum zu Folgeproblemen, von denen vor allem der hohe Ressourcenverbrauch, der Treibhauseffekt sowie Luft- und Wasserverschmutzung zu nennen sind. Die begrenzten Vorkommen fossiler Energien verlangen nach anderen Lösungsansätzen, um die Energienachfrage auch in Zukunft
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erfüllen zu können. Fragen der Verfügbarkeit, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit haben angesichts dieses Dilemmas an Bedeutung und Dringlichkeit zugenommen.
Vor diesem Hintergrund schenkt die Regierung der Energiepolitik und der Entwicklung und Umsetzung von Energiestrategien besondere Beachtung. Bereits mit dem Energiekonzept Liechtenstein 2013 hatte sich die Regierung im Jahr 2004 das Ziel gesetzt, dass Liechtenstein bei der Nutzung von Energie eine Vorbildfunktion einnehmen soll. Mit der Energiestrategie Liechtenstein 2020 bekennt sich die Regierung erneut zu diesem Ziel und zeigt in Fortsetzung und Weiterentwicklung des Energiekonzepts 2013 konkrete Massnahmen auf, um die Energieversorgung im Fürstentum Liechtenstein weiterhin sicher, nachhaltig und bezahlbar zu halten.
Mit dem Auslaufen der Energiestrategie 2020 steht die Planung der Ziele und Massnahmen für die nächste Dekade an. Die Regierung hat daher im Regierungsprogramm 2017-2021 festgeschrieben, dass unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit der Energiestrategie 2020 sowie unter Beachtung der Entwicklung der umliegenden Länder die Energiestrategie 2030 erarbeitet werden soll. Die Bestrebungen im Bereich der Energie decken sich auch mit den Anforderungen zur Erfüllung der UNO-Nachhaltigkeitsziele1.
Eine der aufgezeigten Massnahmen der Energiestrategie 2020 ist die Schaffung und Führung eines landesweiten Energiekatasters. In einem Energiekataster werden in regelmässigen Aktualisierungsintervallen genau definierte Parameter von Energie- und Wasserverbrauchsdaten erhoben und ausgewertet, so dass die Entwicklungen im Energiebereich und der Energieeffizienz unter vielfältigen Ge-
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sichtspunkten aufgezeigt werden können. Die Analyse der Daten ist Grundlage für Energieprognosen, Energiekonzepte und die Erstellung von Planungsinstrumenten. Ebenso kann die Wirkung von Förderungen und anderen Massnahmen überprüft werden. Der Energiekataster soll dabei insbesondere ein Monitoring der Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Sanierungs- und Neubauaktivitäten ermöglichen. Denn Liechtenstein, das über keine eigenen fossilen oder nuklearen Rohstoffe verfügt und damit massgeblich von Energieimporten aus dem Ausland abhängig ist, muss langfristig den Schwerpunkt auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien setzen, um eine gewisse Unabhängigkeit von ausländischen Energielieferanten zu erlangen.
Die Gemeinden des Fürstentums Liechtenstein haben bereits in den letzten Jahren sukzessive eigene Energiekataster auf Gemeindeebene aufgebaut. Diese standen und stehen vor allem in Zusammenhang mit dem Erwerb und Erhalt des Schweizer Labels "Energiestadt", mit dem mittlerweile alle Gemeinden erfolgreich ausgezeichnet wurden. Die Energiekataster der Gemeinden enthalten im Wesentlichen eine Auswertung der wichtigsten Indikatoren, wie insbesondere 2000-Watt-Berechnung, Treibhausgasemissionen, erneuerbarer Energieanteil, etc., ein Energie- und Klimaschutzkonzept sowie eine Potenzialabschätzung erneuerbarer Energien jeweils bezogen auf das Gemeindegebiet. Nutzen und Potenzial dieser Energiekonzepte sind also sehr vielseitig und ausbaufähig. Zugleich hat sich die Erkenntnis gefestigt, dass solche Instrumentarien langfristig verfüg-bar sein müssen, um Klimastrategien und -massnahmen verlässlich planen zu können. Auch das Bewusstsein, sorgsam mit Energie und Daten umgehen zu müssen, ist stetig gewachsen. Den Gemeinden war es daher ein dringendes An-liegen, die dafür erforderlichen Strukturen durch Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Energiekataster langfristig gesichert zu wissen. Sie wollen damit ein klares und positives Signal setzen, sich auch in Zukunft für den Klimaschutz und die nachhaltige Energienutzung einzusetzen. Der Grundstein zur Erreichung die-
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ses Ziels wird insbesondere durch Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Führung eines Energiekatasters gelegt.
Dies gilt gleichermassen für das Land, das sich mit der jetzigen Vorlage ebenfalls dazu verpflichtet, einen landesweiten Energiekataster zu führen. Die bereits auf Gemeindeebene vorhandene Datenbasis, die alle zwei Jahre für die Re-Zertifizierung im Rahmen des Schweizer Labels "Energiestadt" aktualisiert wird und auf deren Grundlage beispielsweise die 2000-Watt-Konzepte erarbeitet werden, soll genutzt werden, um hierauf aufbauend einen landesweiten Energiekataster sowie Synergien zu nutzen. Der Energiekataster auf Landesebene soll zusätzlich neben denen auf Gemeindeebene geführt werden. Die Verknüpfung der Energiekataster über die Gemeindegrenzen hinweg auf Landesebene bündelt die vorhandenen Daten und ermöglicht vertiefte Analysen aus Sicht des Landes. Zudem reduziert eine gemeinsame Vorgehensweise und Zusammenarbeit den Aufwand für die Erstellung und Pflege der Energiekataster.
Mit der gegenständlichen Vorlage soll daher der für die Energiekataster erforderliche Rechtsrahmen geschaffen werden, um die zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit, der Einheitlichkeit und Kompatibilität sowie der qualitativen Standards grundlegende Rechtssicherheit festzulegen. Die Ausgestaltung und Nutzung der Energiekataster sind durch ein Mindestmass an Anforderungen einheitlich zu regulieren.



 
1siehe UNO-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG): SDG 7 "Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie".
 
LR-Systematik
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730
LGBl-Nummern
2020 / 153
Landtagssitzungen
08. November 2019
Stichwörter
Ener­gie­stadt
Abän­de­rung Energieeffizienzgesetz
EEG
ener­gie­po­li­ti­sche Massnahmen
Ener­gie­pro­gnosen, -stra­te­gien und -konzepte
Ener­gie­stra­tegie 2020
Ener­gie­ver­brauch
Füh­rung und Betrieb von Energiekatastern