Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend den Erlass eines Ggesetzes über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Banken und Wertpapierfirmen (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz - EAG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
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Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 6. Dezember 2018 die gegenständliche Vorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Banken und Wertpapierfirmen (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz - EAG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. In der Eintretensdebatte wurde die Vorlage grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden. Anlässlich der ersten Lesung wurden grundsätzliche Fragen zum angewendeten Umrechnungskurs und zur Dotierung des Einlagensicherungsfonds sowie Fragen zu einzelnen weiteren Bestimmungen vorgebracht.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
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Vaduz, 29. Januar 2019
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Banken und Wertpapierfirmen (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz - EAG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 98/2018) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 6. Dezember 2018 wurde die Vorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Banken und Wertpapierfirmen (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz; EAG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung behandelt. In der Eintretensdebatte wurde die Vorlage grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die Regierung wird in den Kapiteln 2. und 3. auf die im Rahmen der Eintre-tensdebatte gestellten Fragen und Anregungen eingehen, soweit sie das zustän-
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dige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der Eintretensdebatte abschliessend beantwortet hat.