Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung des Notenaustauschs zwischen Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2018/1726 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen (EU-LISA) sowie die Genehmigung der Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen der EU und den asoziierten Staaten betreffend die Teilnahme an EU-LISA
(Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands)
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Mit Inkraftsetzung der Assoziierungsprotokolle zu Schengen und Dublin am 19. Dezember 2011 ist das Fürstentum Liechtenstein dem Schengen-Raum beigetreten. Damit hat sich Liechtenstein grundsätzlich auch zur Übernahme künftiger Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands gemäss dem im Assoziierungsprotokoll festgelegten Verfahren verpflichtet. Der vorliegende Bericht und Antrag betrifft die Übernahme und Umsetzung einer solchen Weiterentwicklung, nämlich der revidierten eu-LISA-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011). Die Verordnung erweitert das Mandat von eu-LISA und ersetzt die Gründungsverordnung von eu-LISA (Verordnung (EU) Nr. 1077/2011), die Liechtenstein im Februar 2014 übernommen hatte. Die Weiterentwicklung wurde Liechtenstein am 23. November 2018 notifiziert. Die Regierung hat die Übernahme der genannten Verordnung genehmigt, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags.
Zum einen soll der zur Übernahme der Verordnung notwendige Notenaustausch durch den Landtag genehmigt werden. Zum anderen wird auch die Zustimmung des Landtags zur Zusatzvereinbarung beantragt, welche die detaillierten Modalitäten der liechtensteinischen Teilnahme an eu-LISA regelt (Vereinbarung zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Norwegen, der Republik Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein andererseits zur Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT- Grosssystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts).
Der Verordnung sowie der Zusatzvereinbarung ist gemein, dass sie zu einem grossen Teil bereits bestehende Regelungen bzw. von Liechtenstein bereits übernommene Rechte und (u.a. finanzielle) Pflichten in neue Gefässe giessen. Da diese Gesetzesmaterie betreffen (u.a. die Anerkennung der Privilegien und Immunitäten von eu-LISA, die Ausübung von Stimmrechten, die Entsendung von Personal, Betrugsbekämpfung etc.), ist die Behandlung im Landtag angezeigt.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Betroffene Stellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Ausländer- und Passamt
Amt für Informatik
Mission Brüssel
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Vaduz, 5. November 2019
LNR 2019-1478 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung des Notenaustauschs zwischen Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2018/1726 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen (eu-LISA) sowie die Genehmigung der Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen der EU und den Assoziierten Staaten betreffend die Teilnahme an eu-LISA zu unterbreiten.
Die Europäische Union hat mit Verordnung vom 25. Oktober 2011
1 die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen im Raum der -
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Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gegründet ("eu-LISA). Die Agentur mit Sitz in Tallinn hat am 1. Dezember 2012 ihren Betrieb aufgenommen. Die Agentur ist gemäss der Gründungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1077/2011) für die Schengener Informationssysteme der zweiten Generation (SIS II), das Visa-Informationssystem (VIS) und Eurodac verantwortlich, wobei ihre Kernaufgabe im Betriebsmanagement dieser Systeme besteht, um diese 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche betriebsbereit zu halten. Die Agentur ist ferner für die Entwicklung der technischen Massnahmen und Spezifikationen verantwortlich, die für den Betrieb dieser Systeme erforderlich sind. Liechtenstein nimmt an diesen Systemen teil und hat die eu-LISA-Gründungsverordnung am 25. Februar 2014 als Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstandes übernommen.
2Liechtenstein ist seither berechtigt, sich an den Arbeiten von eu-LISA zu beteiligen und insbesondere im Verwaltungsrat sowie in den Beratergruppen vertreten zu sein. Diese Vertretung wird durch das Amt für Informatik wahrgenommen.
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1 | Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (ABl. L 286 vom 1. November 2011, S. 9). |
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2 | Für Liechtenstein stellt die Agentur in Bezug auf SIS II und VIS eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands, in Bezug auf Eurodac eine Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstands dar. |
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