Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Treuhändergesetzes
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Der liechtensteinische Treuhandsektor spielt eine wesentliche Rolle auf dem Finanzplatz Liechtenstein. Die Treuhänder sind wichtige Vertrauenspersonen ihrer Kunden. Für den zukünftigen Erfolg des Finanzplatzes sind ein modernes, international anerkanntes Rechtssystem, eine starke Aufsicht, Transparenz, eine effektive und glaubwürdige Missbrauchsbekämpfung sowie ein wirksamer Kundenschutz von grosser Bedeutung. Diese Faktoren sichern die Integrität und Qualität des Finanzplatzes.
In der Finanzplatzstrategie vom Februar 2019 formuliert die Regierung auf Basis von Prinzipien und Zielsetzungen die strategischen Massnahmen. Im Bereich des Treuhandwesens stellt die Stärkung des Kundenschutzes und die Verbesserung der Aufsicht über Treuhänder und Treuhandgesellschaften eine zentrale strategische Massnahme dar. Der Handlungsbedarf wird sowohl von der liechtensteinischen Treuhandkammer (THK) als auch der Finanzmarktaufsicht (FMA) geteilt.
Die Revision des Treuhändergesetzes dient der Qualitätssicherung, der Steigerung der Kundenvertrauens, der Förderung der internationalen Anerkennung sowie der langfristigen positiven Entwicklung des Treuhandsektors.
Im Zentrum der vorgesehenen Änderungen steht die Einführung zusätzlicher gesetzlicher Pflichten wie bspw. der Vermeidung von Interessenkonflikten, der Governance, der Rechnungslegung und Berichterstattung sowie der externen Revision. Zudem sollen die Bewilligungsvoraussetzungen ergänzt und präzisiert werden. Bei den Beendigungstatbeständen wird eine Erweiterung der Gründe für das Erlöschen einer Bewilligung vorgenommen. Zudem werden ausführlichere Bestimmungen zur Mandatsabwicklung vorgeschlagen, die auf der Praxiserfahrung der Standeskommission der THK aus Fällen der Vergangenheit basieren. Damit sollen bisherige Lücken geschlossen und mehr Klarheit geschaffen werden. Im Disziplinarrecht sollen der Anwendungsbereich von Disziplinarvergehen ausgedehnt sowie die Informationsrechte und -pflichten verbessert werden. Die neuen gesetzlichen Pflichten erfordern auch eine Anpassung der Vergehens- und Übertretungstatbestände. Die Aufgaben der FMA im Rahmen der Bewilligung und Aufsicht über die Treuhänder werden erweitert und geschärft. In den Übergangs-
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regelungen werden angemessene Fristen zur Erfüllung der neuen Anforderungen festgelegt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Liechtensteinische Treuhandkammer (THK)
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Staatsanwaltschaft
Gerichte
Amt für Justiz
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Vaduz, 5. November 2019
LNR 2019-1499 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Treuhändergesetzes an den Landtag zu unterbreiten.
Dem liechtensteinischen Treuhandsektor kommt beim Angebot von grenzüberschreitenden Vermögenslösungen eine wichtige Funktion zu. Die Treuhänder nehmen für ihre Kunden die Rolle des Beraters in verschiedensten Bereichen der Vermögenserhaltung ein und sind vor allem auch Vertrauenspersonen. Der Schutz dieses Vertrauens ist dabei nicht nur eine Aufgabe der Treuhänder und Treuhandgesellschaften selbst, sondern liegt in einem übergeordneten Interesse Liechtensteins.
Für den zukünftigen Erfolg des Finanzplatzes Liechtenstein als Standort für die Strukturierung und Verwaltung von Vermögen sind ein modernes, international anerkanntes Rechtssystem, eine starke und wirkungsvolle Aufsicht, Transparenz,
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eine effektive und glaubwürdige Missbrauchsbekämpfung sowie ein wirksamer Kundenschutz von grosser Bedeutung. In der Finanzplatzstrategie der Regierung vom Februar 2019 stellen die Stärkung des Kundenschutzes und der Aufsicht über den Treuhandsektor eine zentrale strategische Massnahme im Bereich der Governance und Anerkennung dar. Diese strategische Massnahme wird umschrieben mit:
"Die Aufsicht über die Treuhänder wird im Interesse des Kundenschutzes und der internationalen Anerkennung verstärkt. Die Anforderungen für die Ausübung des Treuhänderberufs sollen präzisiert werden. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist laufend zu überprüfen. Die wirksame Durchsetzung entsprechender Aufsichtsmassnahmen ist zu verbessern. Liechtensteinische Treuhänder müssen bezüglich ihres Unternehmens ein angemessenes Risikomanagement sowie ein internes Kontrollsystem nachweisen. Interessenkonflikte müssen mit überprüfbaren Massnahmen erkannt, dokumentiert und vermieden werden. Eigengeschäfte sind verboten. Eine externe Revision soll verpflichtend werden. Unabhängige, griffige und transparente Disziplinarmassnahmen sind zu garantieren. Die Zusammenarbeit der Behörden wird weiter verbessert, um eine effiziente Aufsicht zu ermöglichen."
In den letzten Jahren hat es einige Anlassfälle gegeben, die das Ansehen der Treuhandbranche beschädigt haben. Diese verursachten teilweise erhebliche finanzielle Schäden bei Kunden und führten zu einem Vertrauensverlust und Reputationsschaden für den gesamten Finanzplatz. Die Erfahrungen in der Praxis aus den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass bei von Treuhändern begangenen Straftaten in derem Ursprung zum Teil auch eine finanzielle Schieflage und Schwächen in der Unternehmensführung sowie Interessenkonflikte (v.a. Eigengeschäfte wie bspw. Darlehensgewährung des Kunden an den Treuhänder und keine strikte Trennung von Kundengeldern und Eigenmitteln) bestanden. Solchen
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Missbräuchen und Fehlentwicklungen im Treuhandsektor muss konsequent und wirksam begegnet werden.
Ziel der gegenständlichen Revision ist es, die Qualität im Treuhandsektor zu sichern, das Vertrauen in die Branche zu stärken und möglichen Missbräuchen präventiv entgegen zu wirken. Eine Qualitätssteigerung in der Treuhandbranche wird auch das Vertrauen der Kunden in den Finanzplatz und die internationale Anerkennung des Treuhandsektors fördern. Hierfür bedarf es der Schaffung einer glaubwürdigen und transparenten Regulierung sowie einer darauf basierenden wirksamen Aufsicht. Die Revision soll auch zur langfristigen positiven Entwicklung des liechtensteinischen Treuhandsektors beitragen.