Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) aufgeworfenen Fragen (Beantwortung der Motion zur Lockerung der Reviewpflicht für Kleinunternehmen)
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags Nr. 97/2019 betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts wurde die Vorlage vom überwiegenden Teil der Abgeordneten begrüsst. Der Landtag sprach sich mit grosser Mehrheit für das Eintreten aus.
Gleichzeitig wurden einige Fragen aufgeworfen, welche insbesondere die Anzahl betroffener Unternehmen, die Folgen der Erweiterung des Geldwäschereitatbestandes um ersparte Steueraufwendungen sowie die Auswirkungen des Opting-outs auf die Arbeit der öffentlichen Stellen, wie beispielsweise der Steuerverwaltung, betrafen.
Soweit die Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene StelleN
Amt für Justiz
Steuerverwaltung
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Vaduz, 5. November 2019
LNR 2019-1477 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Beantwortung der Motion zur Lockerung der Reviewpflicht für Kleinunternehmen; Bericht und Antrag Nr. 97/2019) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 3. Oktober 2019 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 97/2019 betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Beantwortung der Motion zur Lockerung der Reviewpflicht für Kleinunternehmen) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war insgesamt unbestritten.
Das Ziel der Motion, den Abbau entbehrlichen Aufwands und damit die Stärkung der lokalen Wirtschaft voranzutreiben, sowie die von der Regierung vorgeschlagene Umsetzung wurden grundsätzlich begrüsst. Die vorgesehene Lockerung der
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Reviewpflicht wurde teilweise jedoch recht unterschiedlich bewertet - während sie von manchen Abgeordneten punktuell für zu wenig weit gehend erachtet wurde, wurde sie von anderen teilweise als zu weit gehend befunden.
In diesem Zusammenhang wurde eine Reihe von Fragen gestellt, welche nachfolgend beantwortet werden.