Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2019 / 136
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) aufgeworfenen Fragen
 
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Die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes wurde an der Landtagssitzung vom 10. Mai 2019 in erster Lesung behandelt. In der Eintretensdebatte kontrovers diskutiert wurde der anlässlich der Vernehmlassung von einigen Gemeinden eingebrachte Vorschlag, auf Gesetzesstufe (bei Art. 30 SVG) die Möglichkeit zu schaffen, zusätzlich zur generellen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, innerorts weitere allgemeine bzw. generelle Höchstgeschwindigkeiten festlegen zu können.
Weiters wurden Fragen zur allfälligen Senkung des derzeitigen Alkoholgrenzwertes von 0,8 ‰ auf 0,5 ‰ sowie zum schweizerischen Modell des Führerscheins auf Probe und dem in der Schweiz eingeführten Kaskadensystem bei Administrativmassnahmen aufgeworfen. Ausführlich diskutiert wurde auch die Frage bezüglich der Einführung eines Obligatoriums betreffend das Fahren mit Licht bei Tag.
Soweit das zuständige Regierungsmitglied die Fragen nicht bereits anlässlich der ersten Lesung abschliessend beantwortet hat, wird in dieser Stellungnahme näher darauf eingegangen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Betroffene Stellen
Amt für Bau und Infrastruktur
Amt für Strassenverkehr
Landespolizei
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Vaduz, 5. November 2019
LNR 2019-1486
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes (BuA Nr. 44/2019) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes wurde an der Landtagssitzung vom 10. Mai 2019 in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war mit 25 Stimmen unbestritten.
Kontrovers diskutiert wurde in der Eintretensdebatte der von den Gemeinden Planken, Ruggell, Schaan und Vaduz im Rahmen der Vernehmlassung eingebrachte Vorschlag, im Strassenverkehrsgesetz zusätzlich zur generellen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, innerorts weitere allgemeine bzw. generelle Höchstgeschwindigkeiten festzulegen. Den Votanten ging es insbesondere darum, in Ortschaften bei Bedarf auch eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h einführen zu können.
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Weiters wurden an das zuständige Regierungsmitglied auch Fragen zum geltenden Alkoholgrenzwert (0,8 ‰ versus 0,5 ‰) sowie zu den Unterschieden zur Schweiz bei der Fahrzeugführerausbildung (Führerschein auf Probe) und bei den Administrativmassnahmen (Kaskadensystem) gestellt. Ebenfalls ausführlich thematisiert wurde vor allem in der Eintretensdebatte die vorgeschlagene Regelung zum verpflichtenden Fahren mit Licht bei Tag (Art. 38 Abs. 1 der Gesetzesvorlage).
Soweit diese Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2020 / 017
Landtagssitzungen
04. Dezember 2019
Stichwörter
Abän­de­rung Strassenverkehrsgesetz
Fahren mit Licht bei Tag
gene­relle Höchstgeschwindigkeiten
Kas­ka­den­system bei Administrativmassnahmen
Sen­kung des der­zei­tigen Alko­hol­grenz­wertes von 0,8 auf 0,5
SVG