Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem internationalen Strafgerichtshof und anderen internationalen Gerichten sowie des Naturschutzgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und anderen Internationalen Gerichten sowie des Naturschutzgesetzes wurde die Vorlage ausdrücklich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Gleichzeitig wurden einige inhaltliche Fragen aufgeworfen. Soweit diese von der zuständigen Regierungsrätin im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Die Fragen betreffen hauptsächlich die Einführung der neuen Wertgrenzen (§§ 126 ff. StGB), eine mögliche Rezeption von § 247 öStGB (Staatsfeindliche Bewegung), die Einführung eines neuen Erschwerungsgrundes für Straftaten mit einem möglichen Reputationsschaden für den liechtensteinischen Finanzplatz (§ 33 StGB), die Neufassung des Einbruchsdiebstahls (§ 129 StGB), der ebenfalls neu konzipierte Untreuetatbestand (§ 153 StGB) und das Strafmass beim sexuellen Missbrauch von Minderjährigen (§ 208 StGB).
Mit der vorliegenden Stellungnahme werden diese Themenbereiche nochmals eingehend erörtert und die Sach- und Rechtslage ausführlich dargelegt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
Gerichte
Staatsanwaltschaft
Landespolizei
Verein für Bewährungshilfe
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Vaduz, 29. Januar 2019
LNR 2019-103
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und anderen Internationalen Gerichten sowie des Naturschutzgesetzes (Bericht und Antrag Nr. 90/2018) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 9. November 2018 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 90/2018 (BuA Nr. 90/2018) betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und anderen Internationalen Gerichten sowie des Naturschutzgesetzes in erster Lesung beraten.