Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2019 / 17
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Umset­zung
5.Ver­hältnis zur Schweiz
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 247/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
Richtlinie 2014/51/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinien 2003/71/EG und 2009/138/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (Omnibus II)
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Mit Beschluss Nr. 247/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 5. Dezember 2018 wurde die Richtlinie 2014/51/EU (Omnibus II) in das EWR-Abkommen übernommen.
Aufgrund der Finanzkrise von 2007 und 2008 wurden die drei europäischen Aufsichtsbehörden erschaffen: Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Die gegenständliche Richtlinie 2014/51/EU (Omnibus II) wurde mit dem Ziel verabschiedet, die Kompetenzen dieser drei Europäischen Aufsichtsbehörden in die bereits verabschiedeten sektoralen Richtlinien 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, (Prospektrichtlinie) und 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) zu integrieren.
Die Richtlinie 2014/51/EU (Omnibus II) wurde aufgrund ihrer grossen Bedeutung für den liechtensteinischen Finanzplatz durch eine Totalrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VersAG) vorabumgesetzt. Die nationalen Umsetzungsmassnahmen sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
Unabhängig von der bereits erfolgten Umsetzung bedarf der Beschluss Nr. 247/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 5. Dezember 2018 zur Gültigkeit der Zustimmung des Landtages, da es sich hierbei um einen Staatsvertrag handelt, durch welchen Verpflichtungen im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Landesverfassung eingegangen werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
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Vaduz, 12. Februar 2019
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 247/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 5. Dezember 2018 zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 5. Dezember 2018 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2014/51/EU (Omnibus II) in das EWR-Abkommen zu übernehmen (Beschluss Nr. 247/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses).
Die Richtlinie 2014/51/EU (Omnibus II) war in der EU bis zum 31. März 2015 umzusetzen und die nationalen Umsetzungsmassnahmen sind seit dem 1. Januar 2016 anzuwenden. Für die EWR/EFTA-Staaten gilt das Inkrafttreten des EWR-Übernahmebeschlusses als Umsetzungsfrist.
Aufgrund der hervorgehobenen Bedeutung für den Finanzplatz Liechtenstein wurde die Richtlinie 2014/51/EU (Omnibus II) bereits vor Übernahme in das EWR-Abkommen in den liechtensteinischen Rechtsbestand umgesetzt ("Vorabumsetzung"). Folglich war die Richtlinie 2014/51/EU (Omnibus II) bereits Ge-
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genstand von Beratungen im Landtag: Bericht und Antrag Nr. 2/2015 betreffend die Totalrevision des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen sowie die Abänderung weiterer Gesetze (5. März 2015) sowie Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen Nr. 55/2015 (12. Juni 2015). Die nationalen Umsetzungsmassnahmen sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
Das Inkrafttreten des Beschlusses Nr. 247/2018 erfordert den Abschluss des Zustimmungsverfahrens durch den nationalen Gesetzgeber in Liechtenstein. Der vorliegende Bericht und Antrag und dessen Behandlung im Landtag dienen dazu, die nationale Zustimmung in Liechtenstein einzuholen.
LR-Systematik
0..1
0..11
LGBl-Nummern
2019 / 195
Landtagssitzungen
05. April 2019
Stichwörter
EBA
EIOPA
ESMA
Euro­päi­sche Auf­sichts­be­hörde für das Ver­si­che­rungs­wesen und die betrieb­liche Altersversorgung
Euro­päi­sche Bankenaufsichtsbehörde
Euro­päi­sche Wert­pa­pier- und Marktaufsichtsbehörde
öffent­li­ches Angebot von Wertpapieren
Omnibus II
Pro­spek­tricht­linie
Richt­linie 2014/51/EU