Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches aufgeworfenen Fragen
(Reisen für terroristische Zwecke)
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Im Rahmen der Eintretensdebatte zum Bericht und Antrag Nr. 3/2019 betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches (Reisen für terroristische Zwecke) wurde eine Frage zur Erweiterung des Katalogs der terroristischen Straftaten auf einfache Körperverletzungsdelikte nach § 83 StGB aufgeworfen. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten, zumal auch in der Vernehmlassung keine Änderungsvorschläge eingebracht worden sind.
Ein Abgeordneter stellte im Zuge der Debatte die Frage, ob unter dem Begriff "Computersysteme" in § 278c Abs. 1 Ziff. 6 StGB auch andere Systeme wie iPads oder Handys verstanden werden.
Die Regierung nimmt zu den beiden aufgeworfenen Fragen nachstehend Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
Gerichte
Staatsanwaltschaft
Landespolizei
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Vaduz, 26. März 2019
LNR 2019-390
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches (Reisen für terroristische Zwecke; Bericht und Antrag Nr. 3/2019) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 28. Februar 2019 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 3/2019 betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (Reisen für terroristische Zwecke) in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten.
Es wurden lediglich zwei Fragen - zur Ausweitung des Katalogs der terroristischen Straftaten und zur Definition eines Computersystems - gestellt, welche nachfolgend beantwortet werden.