Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Vorprüfung der Parlamentarischen Initiative betreffend dem Gesetz über die Landes- und Gemeindesteuern
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Neun Abgeordnete haben eine Initiative zur Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Art. 84 Abs. 4 SteG) eingereicht. Der Landtagspräsident hat diese Initiative zur Vorprüfung an die Regierung übermittelt.
Gestützt auf Art. 9a GVVKG i.V.m. Art. 40 f. GOLT hat die Regierung das Initiativbegehren einer Vorprüfung unterzogen. Die Regierung kommt nach erfolgter Prüfung zum Ergebnis, dass die gegenständliche Initiative sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist, sofern die Auskunftserteilung an die Gemeindevorsteher unter Wahrung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes erfolgt. In formeller Hinsicht entspricht die Initiative den legistischen Grundsätzen.
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll eine Durchbrechung des Steuergeheimnisses dahingehend möglich sein, dass den Gemeindevorstehern die Ertragssteuerbeträge aller auf ihrem Gemeindegebiet ansässigen juristischen Personen mitgeteilt wird. Die Regierung spricht sich gegen eine derart weitgehende Durchberechnung des Steuergeheimnisses aus und vertritt die Auffassung, dass eine Mitteilung des Steuerbetrages nur in begründeten Einzelfällen möglich sein soll.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Steuerverwaltung
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Vaduz, 9. April 2019
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend der Vorprüfung der parlamentarischen Initiative betreffend dem Gesetz über die Landes- und Gemeindesteuern an den Landtag zu unterbreiten.
Am 13. März 2019 reichten die Abgeordneten Susanne Eberle-Strub, Herbert Elkuch, Erich Hasler, Johannes Kaiser, Frank Konrad, Thomas Rehak, Daniel Seger, Günter Vogt und Mario Wohlwend beim Parlamentsdienst eine Gesetzesinitiative betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) ein. Der Wortlaut der Initiative samt Begründung ist diesem Bericht und Antrag als Beilage angefügt.
Mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 14. März 2019 (Eingang: 14. März 2019) wurde diese parlamentarische Initiative zur Vorprüfung an die Regierung übermittelt.
Gemäss Art. 9a des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes (GVVKG) i.V.m. Art. 40 f. der Geschäftsordnung für den Landtag (GOLT) überprüft die Regie-
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rung innert einer Frist von vier Wochen ab Überweisung, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.