Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2019 / 4
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.Gesetz über die Abän­de­rung des Strafgesetzbuches
2.Gesetz über die Abän­de­rung der Strafprozessordnung
 
Stellungnahme der Regierung  an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung aufgeworfenen Fragen
(Revision der Geldwäschereibestimmungen)
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (Revision der Geldwäschereibestimmungen) wurden in der Eintretensdebatte Fragen zur Verfassungsmässigkeit des neu vorgeschlagenen § 165 StGB, zu dessen Bestimmtheitsgebot, zur Erfassung der ersparten Steueraufwendungen als Vermögensbestandteil der Geldwäscherei und der Konkretisierung der Steuerersparnisse im Vermögen des Täters aufgeworfen. Das Eintreten auf die Vorlage war dennoch unstrittig.
Soweit diese Fragen von der zuständige Regierungsrätin im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Mit der vorliegenden Stellungnahme werden diese Themenbereiche nochmals eingehend dargelegt und der neu konzipierte Geldwäschereitatbestand ausführlich erläutert.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Betroffene Stellen
Gerichte
Staatsanwaltschaft
Landespolizei
Stabsstelle FIU
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Vaduz, 22. Januar 2019
LNR 2019-72
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (Bericht und Antrag Nr. 102/2018) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Sitzung vom 6. Dezember 2018 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 102/2018 (BuA Nr. 102/2018) betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten.
Fragen zur Verfassungsmässigkeit des neu vorgeschlagenen § 165 StGB, zu dessen Bestimmtheitsgebot, zur Erfassung der ersparten Steueraufwendungen als Vermögensbestandteil der Geldwäscherei und zur Konkretisierung der Steuerersparnisse im Vermögen des Täters nahmen in der Eintretensdebatte den grössten Raum ein. Diese Fragen sollen, sofern eine Beantwortung nicht bereits an-
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lässlich der ersten Lesung durch die zuständige Regierungsrätin erfolgt ist, nachfolgend beantwortet werden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2019 / 123
2019 / 122
Landtagssitzungen
28. Februar 2019
Stichwörter
Abän­de­rung Strafgesetzbuch
Abän­de­rung Strafprozessordnung
Revi­sion der Geldwäschereibestimmungen