Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek und die Genehmigung eines Ergänzungskredits für die Erweiterung der laufenden ersten Bauetappe des Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz
Zur Erfüllung der vielseitigen staatlichen Aufgaben stellt das Land Liechtenstein den Amtsstellen und bestimmten öffentlich-rechtlichen Institutionen die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung. Im Sinne einer effizienten und kostenbewussten Verwaltung, Betreuung und Instandhaltung der benötigten Räumlichkeiten und Immobilien hat die Regierung im Jahre 2014 die Liegenschaftsstrategie für Verwaltungsbauten verabschiedet. Ein wesentliches Element der Liegenschaftsstrategie ist die Unterbringung von Verwaltungsstellen in einem zentralen Dienstleistungszentrum und die Priorisierung von eigenen Immobilen vor Mietliegenschaften. Zudem gilt es, die repräsentativen Anforderungen an Landtags-, Regierungs- und Gerichtsgebäude, die Besonderheiten der Kulturbauten und die Bewahrung des kulturellen Erbes bei öffentlichen Bauten zu berücksichtigen und die Vorbildrolle des Staates im Bereich Raumordnung und Umwelt einzunehmen.
Die Umsetzung der Liegenschaftsstrategie des Landes Liechtenstein für Verwaltungsbauten erfolgt in mehreren Stufen. Die erste und zweite Stufe beinhalteten Nachverhandlungen und Kündigungen von Mietverhältnissen und die Instandsetzung des Verwaltungsgebäudes VG Äule 38. Diese Massnahmen sind bereits abgeschlossen. Derzeit befindet sich mit der Planung des Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz die dritte Stufe in Umsetzung. Für das Dienstleistungszentrum der Liechtensteinischen Landesverwaltung wurde mit BuA Nr. 61/2016 der entsprechende Verpflichtungskredit vom Landtag gesprochen. Ein weiteres Element der Liegenschaftsstrategie ist die umfassende Sanierung des Post- und Verwaltungsgebäudes in Vaduz, damit dieses als weitere grössere Verwaltungseinheit für die Liechtensteinische Landesverwaltung zur Verfügung steht.
Gleichzeitig bestehen bei der Liechtensteinischen Landesbibliothek seit vielen Jahren beengte Raumverhältnisse, die dem anhaltenden Wachstum des Medienbestandes und den Besucherzahlen nicht mehr gerecht werden. Dadurch ist die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages durch die Liechtensteinische Landesbibliothek nur eingeschränkt möglich. Ein Grossteil der Medien muss ausgelagert werden und die Entwicklung zu einem Lern- und Begegnungsort kann nicht erfolgen.
Um die räumlichen und betrieblichen Herausforderungen der Liechtensteinischen Landesbibliothek langfristig lösen zu können, hat die Regierung verschiedene Standortvarianten überprüft. Die Regierung hat sich sodann für die Variante, das Post- und Verwaltungsgebäude in Vaduz als neuen Standort der Liechtensteini-
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schen Landesbibliothek zu nutzen und das Gebäude für diesen Zweck grundlegend zu sanieren, entschieden.
Dies bedeutet, dass die Liegenschaftsstrategie angepasst werden muss. Für die durch die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz nicht mehr zur Verfügung stehenden Verwaltungsräume sollen keine Mietlösungen gesucht werden, sondern im Sinne der Liegenschaftsstrategie diese Büroräumlichkeiten in eigenen Gebäuden untergebracht werden. Die Regierung sieht in der Erweiterung der derzeit in Planung befindlichen ersten Bauetappe des Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz eine ideale Möglichkeit, die notwendigen Räume zu schaffen. Der derzeitige Planungsstand lässt eine Erweiterung zu.
Für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek beantragt die Regierung die Genehmigung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von CHF 22.0 Mio. Die Anlagekosten betragen CHF 25.0 Mio. Um das Bekenntnis eines Standorts der Liechtensteinischen Landesbibliothek in Vaduz zu bekräftigen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Vaduz für dieses Projekt einen einmaligen Investitionskostenbeitrag von CHF 3.0 Mio. in Aussicht gestellt. Für die gemäss Liegenschaftsstrategie geplante Sanierung und innere Verdichtung des Post- und Verwaltungsgebäudes als Verwaltungseinheit wurden seinerzeit CHF 17.2 Mio. veranschlagt. Diese Ausgaben wären somit ohnehin angefallen. Durch den Wegfall der bestehenden Mietverhältnisse am Gerberweg 5 und an der Pflugstrasse 30 in Vaduz können jährlich rund CHF 650'000 eingespart werden.
Für die Erweiterung der ersten Bauetappe des Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung bedarf es - neben dem bereits vom Landtag im Juni 2016 genehmigten Verpflichtungskredit von CHF 28.5 Mio. - eines Ergänzungskredits in der Höhe von CHF 14.3 Mio. Dabei werden Synergien mit dem ohnehin zu bauenden Dienstleistungszentrums genutzt. Die weiteren Planungsarbeiten beim Dienstleistungszentrum Giessen hängen vom Umfang des zu realisierenden Gebäudes ab. Der Entscheid betreffend den Ergänzungskredit ist hierfür essentiell.
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Zuständige Ministerien
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Amt für Bau und Infrastruktur
Liechtensteinische Landesbibliothek
Amt für Personal und Organisation
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 9. April 2019
LNR 2019-381
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek und die Genehmigung eines Ergänzungskredits für die Erweiterung der ersten Bauetappe des Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz zu unterbreiten.
Zur Erfüllung der vielseitigen staatlichen Aufgaben stellt das Land Liechtenstein den Amtsstellen und bestimmten öffentlich-rechtlichen Institutionen die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung. Um die Verwaltung bedarfsgerecht mit Immobilien versorgen zu können, bedarf es eines nachhaltigen Immobilienmanagements. Dabei gilt es, die aktuellen und künftigen Immobilienbedürfnisse der Verwaltung zu befriedigen.
Das Land Liechtenstein ist derzeit Eigentümer von 65 Liegenschaften mit einem Gesamtversicherungswert von CHF 660 Mio. Hinzu kommen 33 Liegenschaften,
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die das Land Liechtenstein entweder von Privatpersonen oder von staatsnahen Institutionen gemietet hat, um den bestehenden und sich stetig ändernden Raumbedarf zur Erfüllung staatlicher Aufgaben abdecken zu können. Zum Portfolio der Hochbauten des Landes zählen Verwaltungsbauten, Schulbauten sowie Kulturbauten. Das Land Liechtenstein stellt nicht nur Raum für den Eigenbedarf der Landesverwaltung zur Verfügung, sondern auch für bestimmte öffentlich-rechtliche Institutionen wie beispielsweise das Landesmuseum, das Kunstmuseum, die Musikschule und die Liechtensteinische Landesbibliothek.
Zur gezielten Überwachung und Steuerung des Eigenbedarfs an Bauten hat die Regierung Grundsätze zur Liegenschaftsstrategie
1 ihrer Bauten entwickelt. Bei der Liegenschaftsstrategie für Verwaltungsbauten steht die Steigerung von Effizienz und Kundenfreundlichkeit durch Zusammenfassen von Ämtern an zentralen Standorten im Vordergrund. Durch die sukzessive Reduktion der Mietverhältnisse in der Vergangenheit sollte der Anteil der angemieteten Verwaltungsflächen im Zeitraum von 2012 bis 2023 von rund 50% auf 25% gesenkt werden. Damit war einerseits beabsichtigt, eine grösstmögliche Unabhängigkeit vom freien Mietmarkt zu erreichen, andererseits sollte durch die Weiterführung von Mietverhältnissen auf kurzfristige oder vorübergehende Raumbedürfnisse reagiert werden können. Durch bedarfsgerechte Planung, Instandsetzung und objektgerechte Instandhaltung von Bauten konnten schliesslich die jährlichen Miet- und Bewirtschaftungskosten beträchtlich gesenkt werden.
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Abb. 1: Massnahmen zur Senkung der Mietkosten bei Verwaltungsgebäuden, aktualisiert per September 2018
2, Quelle: ABI
Die von der Regierung beschlossene Liegenschaftsstrategie für Verwaltungsbauten
3 wird seit der Verabschiedung stufenweise umgesetzt. So wurden in den Jahren 2012-2014 in einer ersten Stufe die Konditionen der bestehenden Mietverhältnisse nachverhandelt, um Mietzinseinsparungen zu erzielen. Die zweite Stufe umfasste die Instandsetzung und Nutzung des Verwaltungsgebäudes VG Äule 38 in Vaduz für die Liechtensteinische Landesverwaltung und damit verbundene Kündigungen von Mietverhältnissen. In den Jahren 2014 und 2016 hat die Regierung weitere wesentliche Entscheidungen zur Umsetzung der Liegenschaftsstrategie für Verwaltungsbauten getroffen. So hat sich die Regierung in einer dritten Stufe für den Bau eines Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landes-
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verwaltung in Vaduz und in einer vierten Stufe für die Notwendigkeit der Sanierung des Post- und Verwaltungsgebäudes in Vaduz ausgesprochen. In der Folge sind weitere Mietauflösungen möglich (siehe Abbildung 1). Der Finanzbeschluss wurde dem Landtag mit dem Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Bau eines Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz und Genehmigung der Umwidmung des Vaduzer Grundstücks Nr. 738 vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen, BuA Nr. 61/2016, vorgelegt. Der Landtag ist den Ausführungen im Bericht und Antrag mit 24 Ja-Stimmen gefolgt und hat mit seinem Beschluss im Juni 2016 einem weiteren wesentlichen Schritt zur Umsetzung der Liegenschaftsstrategie zugestimmt.
4In der Zwischenzeit hat die Regierung die Raumsituation der Liechtensteinischen Landesbibliothek zur Kenntnis genommen und, unter Berücksichtigung verschiedener Standortvarianten, unter Vorbehalt der Zustimmung des Landtages entschieden, für die Liechtensteinische Landesbibliothek das ohnehin sanierungsbedürftige Post- und Verwaltungsgebäude Vaduz zur Verfügung zu stellen. Der Entscheid für den Standort "Post- und Verwaltungsgebäude Vaduz" hat Auswirkungen auf die Liegenschaftsstrategie für Verwaltungsbauten. Gemäss bestehender Liegenschaftsstrategie ist geplant, nach Bezug des Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung ab 2024 das Post- und Verwaltungsgebäude umfassend zu sanieren und mittels betrieblicher Verdichtung nach innen Platz für rund 90 Mitarbeitende zu schaffen. Für diese Arbeitsplätze, die nun durch die Nutzung des Gebäudes durch die Liechtensteinische Landesbibliothek wegfallen, muss eine neue Lösung gefunden werden.
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Mit diesem Beschluss wird eine Anpassung der bestehenden Liegenschaftsstrategie notwendig. Die Lösung sieht die Regierung in der Erweiterung des in Planung befindlichen Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung. Diese Überlegungen wurden dem Landtag bereits im Hochbautenbericht 2019 zur Kenntnis gebracht.
5Abb. 2: Standortübersicht der nachfolgend beschriebenen Bauten im Zentrum von Vaduz
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1 | Vgl. den Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Bau eines Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz und Genehmigung der Umwidmung des Vaduzer Grundstücks Nr. 738 vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen, BuA Nr. 61/2016, Kap. 1. |
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2 | Die in der Abbildung gezeigten Mietkosten ab 2018 weichen gegenüber den im Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Bau eines Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz und Genehmigung der Umwidmung des Vaduzer Grundstücks Nr. 738 vom Finanzvermögen in das Verwaltungsmögen (BuA Nr. 61/2016) aufgeführten Mietkosten geringfügig ab. Grund dafür sind Anpassungen in den bestehenden Mietverhältnissen der Verwaltungsbauten. In Stufe 3 sind bereits weitere Mietauflösungen im Sinne der Liegenschaftsstrategie berücksichtigt. |
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3 | Vgl. Ausführungen zur Liegenschaftsstrategie im Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Bau eines Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz und Genehmigung der Umwidmung des Vaduzer Grundstücks Nr. 738 vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen, BuA Nr. 61/2016, S. 8 ff. |
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4 | Vgl. Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Bau eines Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz und Genehmigung der Umwidmung des Vaduzer Grundstücks Nr. 738 vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen, BuA Nr. 61/2016 und Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung vom 8. Juni 2016, S. 1131 ff. |
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5 | Vgl. Bericht und Antrag der Regierung betreffend die mittelfristige Planung staatlicher Hochbauten und Anlagen (Hochbautenbericht 2019), BuA Nr. 93/2018, S. 10 f. und S. 27. |
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