Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2019 / 44
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Aus­wir­kungen auf die Ver­wal­tungstä­tig­keit und Ressourceneinsatz
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG)
 
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Das geltende Strassenverkehrsrecht wurde aus der Schweiz rezipiert. Entsprechende Änderungen in der Schweiz werden grundsätzlich auch in den liechtensteinischen Rechtsbestand übernommen. Seit 2006 erfuhr das Strassenverkehrs-gesetz jedoch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen mehr, obwohl in der Schweiz zahlreiche Revisionen in Kraft traten. Aufgrund der traditionell engen rechtlichen und administrativen Verflechtung in diesem Bereich ist eine Annäherung an die schweizerische Rezeptionsvorlage angezeigt. Dadurch kann zum einen die Verkehrssicherheit mit bestimmten Massnahmen, wie beispielsweise einem Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss für bestimmte Fahrzeuglenker-gruppen, die generelle Verpflichtung von Motorfahrzeugen zum Fahren mit Licht am Tag sowie die konkreten Mindestalter für Radfahrer und für Führer von Tier-fuhrwerken verbessert werden. Zum anderen wird namentlich mit einer legistischen Überarbeitung der Bestimmungen über die Erteilung der Führerausweise (ohne inhaltliche Änderungen) die Zusammenarbeit mit der Schweiz vereinfacht.
Zudem soll die Gelegenheit genutzt werden, um praxisbedingte Anpassungen im Strassenverkehrsgesetz vorzunehmen. Vor allem sollen einzelne wichtige Rege-lungen, die derzeit lediglich auf Verordnungsstufe normiert sind, auf Gesetzesstufe gehoben werden, so beispielsweise die Möglichkeit der Zulässigkeit des Opportunitätsprinzips bei geringfügigen Widerhandlungen und die Befugnisse der Verkehrspolizei.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Betroffene Stellen
Amt für Bau und Infrastruktur
Landespolizei
Motorfahrzeugkontrolle
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Vaduz, 9. April 2019
LNR 2019-288
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG, LGBl. 1978 Nr. 18) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Das liechtensteinische Strassenverkehrsrecht orientiert sich traditionsgemäss am Schweizerischen. Revisionen in den einschlägigen Rechtsvorschriften wurden in der Vergangenheit grundsätzlich rezipiert. Die letzte grössere Revision erfuhr das Strassenverkehrsgesetz (SVG) im Jahr 2006, als das Fahren unter Betäubungs- und Arzneimitteleinfluss dem Fahren in angetrunkenem Zustand gleichgestellt wurde und diverse Anpassungen im Bereich der Fahrzeugmasse und -gewichte sowie bei den Vorschriften zur Typengenehmigung erfolgten.1
In der Schweiz erfuhr das Strassenverkehrsgesetz zwischenzeitlich mehrere, zum Teil grössere Revisionen. Demgegenüber erfolgten in Liechtenstein seit 2006 in-
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haltlich nur zwei kleinere Anpassungen, nämlich im Jahr 2009 die Umsetzung der fünften Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie im Rahmen der EWR-Mitgliedschaft2 und im Jahr 2011 die Abschaffung der Fahrradvignette3.
Aufgrund der engen rechtlichen und auch administrativen Verflechtung mit der Schweiz im Strassenverkehrsbereich erachtet die Regierung den Zeitpunkt als passend, einen grundsätzlichen Nachvollzug der schweizerischen Revisionen der Strassenverkehrsgesetzgebung - soweit sinnvoll - vorzunehmen. Zudem ergibt sich aus der Praxis in bestimmten Bereichen dringender Handlungsbedarf.



 
1Vgl. Bericht und Antrag Nr. 8/2006; in Kraft getreten mit LGBl. 2006 Nr. 154 am 1. August 2006.
 
2Vgl. Bericht und Antrag Nr. 137/2008; in Kraft getreten mit LGBl. 2009 Nr. 64 am 6. Februar 2009.
 
3Vgl. Bericht und Antrag Nr. 81/2011; in Kraft getreten mit LGBl. 2011 Nr. 557 am 16. Dezember 2011.
 
LR-Systematik
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74
741
LGBl-Nummern
2020 / 017
Landtagssitzungen
10. Mai 2019
Stichwörter
Abän­de­rung Strassenverkehrsgesetz
Ertei­lung der Führerausweise
gene­relle Ver­pflich­tung von Motor­fahr­zeugen zum Fahren mit Licht am Tag
pra­xis­be­dingte Anpassungen
SVG
Über­nahme schwei­ze­ri­sches Recht
Verbot des Fah­rens unter Alkoholeinfluss
Zuläs­sig­keit Opportunitätsprinzip