Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2019 / 46
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.Zah­lungs­diens­te­ge­setz (ZDG)
2.Abän­de­rung des Ban­ken­ge­setzes (BankG)
3.Abän­de­rung des E-Geld­ge­setzes (EGG)
4.Abän­de­rung des Finanz­mark­tauf­sichts­ge­setzes (FMAG)
5.Abän­de­rung des Post­ge­setzes (PostG)
6.Abän­de­rung des Sorg­falts­pflicht­ge­setzes (SPG)
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend den Erlass eines Zahlungsdienstegesetzes (ZDG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
 
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In seiner Sitzung vom 28. Februar 2019 beriet der Landtag den Bericht und An-trag betreffend den Erlass eines Zahlungsdienstegesetzes (ZDG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung. Die gegenständliche Gesetzesvorlage wurde dabei im Grundsatz begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden. Während von den Landtagsabgeordneten keine Grundsatzfragen vorgebracht wurden, stellten einige Abgeordnete Fragen zu den Erläuterungen einzelner Bestimmungen sowie redaktionelle Fragen, die im Rahmen dieser Stellungnahme beantwortet werden. Schliesslich nutzt die Regierung die gegenständliche Stellungnahme für weitergehende Erörterungen sowie Korrekturen einzelner Bestimmungen und Erläuterungen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen (MPF)
Betroffene Stellen
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
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Vaduz, 30. April 2019
LNR 2019-601 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend den Erlass eines Zahlungsdienstegesetzes (ZDG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 11/2019) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 28. Februar 2019 wurde der Erlass eines Zahlungsdienstegesetzes (ZDG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung behandelt und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Während keine grundsätzlichen Fragen vorgebracht wurden, stellten sich spezifische Fragen insbesondere zu den Erläuterungen der Art. 6, 66 und Art. 113 ZDG. Dazu wurden redaktionelle Fragen zu den Art. 46 Abs. 3 und 109 Abs. 3 Bst. c gestellt. Die Regierung nimmt die gegenständliche Stellungnahme zudem zum
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Anlass, für weitergehende Erörterungen sowie Korrekturen einzelner Bestimmungen und Erläuterungen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2019 / 218
2019 / 216
2019 / 215
2019 / 214
2019 / 213
1999 / 035
Landtagssitzungen
06. Juni 2019
Stichwörter
Abän­de­rung Bankengesetz
Abän­de­rung E-Geldgesetz
Abän­de­rung Finanzmarktaufsichtsgesetz
Abän­de­rung Postgesetz
Abän­de­rung Sorgfaltspflichtgesetz
Erlass Zahlungsdienstegesetz
ZDG